Königlich Norwegischer Sankt Olavs-Orden [Kongelige Norsk St. Olavsorden]. 1. Modell (in den Kreuzwinkeln Monogramme König Oskars I. - 1847-1906), Kleinod zum Großkreuz [Storkors] (bzw. Kommandeurszeichen [Kommandørtegn]) mit Schwertern, Anfertigung
EUROPÄISCHE ORDEN UND EHRENZEICHEN
NORWEGEN, KÖNIGREICH NORWEGEN, PERSONALUNION MIT SCHWEDEN (BIS 1905)
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I-II
Der zunächst dreiklassige (Großkreuz, Kommandeur und Ritter) Orden wurde am 21. August 1847 von König Oscar I. (1799-1859, reg. seit 1844) für das mit Schweden in Personalunion verbundene Königreich Norwegen gestiftet. Bemerkenswert ist, daß zu Beginn zum Kommandeurskreuz ein Bruststern getragen wurde. Mit Datum vom 19. Juli 1873 wurde der Kommandeursgrad in zwei Klassen unterteilt, Kommandeur 1. Klasse und Kommandeur 2. Klasse, die sich durch den Bruststern unterschieden. Ausländer erhielten in der Stufe Kommandeur 1. Klasse bis 1890 nur den Bruststern. Mit Datum vom 17. März 1890 erfolgte die Aufteilung des Rittergrades in Ritter 1. Klasse (goldfarben) und Ritter 2. Klasse (silberfarben). Nach der Auflösung der Personalunion mit Schweden bestätigte der neu gewählte König Haakon VII. (1872-1957, reg. seit 1905) am 9. Juni 1906 den Orden in etwas veränderter Gestaltung, wobei das bisherige Klassensystem erhalten blieb. Mit Datum vom 30. Mai 1935 wurde der bisherige Kommandeur 2. Klasse in "Kommandeur" umbenannt. 1937 verschwand schließlich der kleine Löwe über dem Kreuz der Krone, womit der Orden seine heutige Gestalt erhielt. 1970 wurde der bisherige Ritter 2. Klasse in "Ritter" umbenannt. Bis 1958 wurden die Ordenskreuze in 18 ct Gold angefertigt, danach aus vergoldetem Silber. 1985 wurde die Verleihung des Ordens an Ausländer, ausgenommen an Staatsoberhäupter, eingestellt. Alle Klassen des Ordens können (seit 1847) auch mit Schwertern verliehen werden, die jedoch nur auf den Ordenskreuzen, nicht auf den Bruststernen angebracht werden. Als besonders hohe Auszeichnung kann der Orden in Brillanten verliehen werden. Alle Insignien des Ordens, außer derjenigen mit Brillanten, sind streng rückgabepflichtig.