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Medaille des Portugiesischen Roten Kreuzes [Medalha da Cruz Vermelha Portuguesa] (1893). 3. Modell (auf dem Revers mit "CRUZ VERMELHA PORTUGUESA" - ab 1925), Goldene Medaille, Buntmetall vergoldet, am Band mit Durchzugs-Bandspange "SUL

SAMMLUNG PETER GROCH - TEIL 6
PORTUGAL, REPUBLIK PORTUGAL (SEIT 1910)

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Losnummer 2237




Schätzpreis: 10,00 €
Zuschlag: 260,00 €


Medaille des Portugiesischen Roten Kreuzes [Medalha da Cruz Vermelha Portuguesa] (1893). 3. Modell (auf dem Revers mit "CRUZ VERMELHA PORTUGUESA" - ab 1925), Goldene Medaille, Buntmetall vergoldet, am Band mit Durchzugs-Bandspange "SUL D'ANGOLA / 1915". BWK4 264.


R II

Schon 1898 wurde zwischen dem Deutschen Reich und Großbritannien der sog. "Angola-Vertrag" abgeschlossen. Für den Fall, dass Portugal (nach dem Staatsbankrott von 1891) zur Begleichung seiner Schulden weitere Kredite aufnehmen sollte, vereinbarten Deutschland und Großbritannien eine gemeinsame Anleihe, für welche die portugiesischen Kolonien als Pfand vorgesehen waren. Im Falle der erwarteten Zahlungsunfähigkeit Portugals sollte dann Zentralangola (Innerangola) an Großbritannien, hingegen Nord-, Süd- und Westangola an Deutschland fallen (ebenso Nord-Mosambik und Portugiesisch-Timor an Deutschland, Süd-Mosambik an Großbritannien). Deutschland verzichtete dafür auf die Unterstützung der Buren in deren Kampf gegen Großbritannien.

Bei einem Besuch des britischen Königs George V. (1865-1936, reg. seit 1910) in Berlin aus Anlaß der Hochzeit der einzigen Tochter Kaiser Wilhelms II . (1859-1941, reg. von 1888- bis 1918), Viktoria Luise (1892-1980) mit Herzog Ernst August von Braunschweig (1887-1953, reg. von 1913 bis 1918), wurde im Mai 1913 ein neuer Vertrag über die Aufteilung der portugiesischen Kolonien zwischen Großbritannien und dem Deutschen Reich unterzeichnet. Nun sollte Deutschland ganz Angola erhalten. Darüber hinaus bot Deutschland im Austausch für Belgisch-Kongo (und eben Angola) den Briten zwei Drittel seiner Kolonie Deutsch-Südwestafrika (heute Namibia) an. Seit Februar 1914 liefen deutscherseits mit der Gründung des Übersee Studiensyndikats die Vorbereitungen für die wirtschaftliche Übernahme Angolas. Am 27. Juli 1914 gab Reichskanzler Theodor von Bethmann Hollweg der englischen Regierung sein Einverständnis für die Veröffentlichung des bis dahin geheim gehaltenen Vertrages über die Teilung der portugiesischen Kolonien zwischen England und Deutschland. Der Ausbruch des Ersten Weltkrieges im August 1914 machte seine Umsetzung unmöglich.

Obwohl Portugal erst am 9. März 1916 dem Deutschen Reich den Krieg erklärte, war es schon 1914 zu Kampfhandlungen zwischen der deutschen Schutztruppe in Deutsch-Südwestafrika und portugiesischen Kolonialtruppen in Angola gekommen. Im Oktober 1914 brach der Bezirksamtmann von Outjo im Norden von Deutsch-Süwestafrika, Hans Schultze-Jena zusammen mit vier Offizieren der Schutztruppe zum portugiesischen Fort in Naulila an der angolanisch-deutsch-südwestafrikanischen Grenze auf, um dort Verhandlungen über einen Nichtangriffspakt zu führen. Die Delegation überquerte die Grenze zu Angola manchen Quellen zufolge illegal, während anderen Quellen zufolge eine Einladung von Seiten der Portugiesen bestand. In Angola angekommen, trafen Schultze-Jena und seine Begleiter auf eine vom Offizier Alferes Sereno angeführte portugiesische Einheit. Sereno forderte die Deutschen auf, ihn nach Fort Naulila zu begleiten, und es kam zu einem kurzen Feuergefecht, in dessen Verlauf Schultze-Jena und zwei Offiziere den Tod fanden. Die zwei überlebenden Offiziere wurden von Sereno nach Fort Naulila verbracht, wo sie am 19. Oktober 1914 von Garnisonssoldaten ermordet wurden.

Als Reaktion auf diese Vorfälle stellte der Oberbefehlshaber der Schutztruppe von Deutsch-Südwestafrika, Oberstleutnant Joachim von Heydebreck (1861-1914), eine Strafexpedition unter Oswald Ostermann, dem Polizeichef von Nkurenkuru, zusammen, die am 31. Oktober 1914 das portugiesische Fort in Cuangar angriff und im Verlauf des sogenannten "Massakers von Cuangar" die allermeisten portugiesischen sowie angolanischen Bewohner des Forts durch den Einsatz von Maschinengewehren tötete. Nach der Zerstörung Cuangars zog Ostermann weiter und zerstörte im Verlauf weiterer Gefechte die portugiesischen Forts in Bunya, Shambyu, Dirico und Mucusso.

Als Oberstleutnant von Heydebreck im November 1914 verstarb, übernahm Major Victor Franke (1866-1936) den Oberbefehl über die Schutztruppe. Kurz darauf stellte Franke ein Bataillon aus 500 Mann für eine weitere Ausdehnung der Strafexpedition gegen Angola zusammen und griff am 18. Dezember 1914 das Fort Naulila an. Um an den Ort des Geschehens zu gelangen, wurde das neu aufgestellte Bataillon zuvor mit der Eisenbahn von Karasburg bis Otjiwarongo transportiert, von wo es dann zu Fuß bis nach Naulila marschierte. Im Verlauf des Gefechtes wurde Franke verletzt, so dass Hauptmann Georg Trainer das weitere Kommando übernahm. Obwohl die Schutztruppe zahlenmäßig unterlegen sowie aufgrund der langen Anreise erschöpft war, konnte sie im Laufe des Gefechtes schnell die Oberhand gewinnen. Die portugiesische Besatzung des Forts erlitt in der Folge eine vernichtende Niederlage. Geschätzte 150 Portugiesen fanden im Verlauf des Gefechtes den Tod. Die überlebenden Portugiesen flohen früh in den Busch, wo die meisten von ihnen anschließend durch die von der portugiesischen Kolonialherrschaft in Angola unterdrückten Owambo getötet wurden. Fort Naulila wurde im Zuge des Gefechts vollkommen zerstört.

Beim deutschen Angriff auf Cuangar handelte es sich rechtlich gesehen um eine Repressalie. 1928 legte ein internationales Schiedsgericht, welches diesen Angriff verhandelte, rechtliche Anforderungen für derartige Repressalien fest (vorausgehender Verstoß des bestraften Staates; nach Verhandlungen bleiben die Wiedergutmachungsansprüche unerfüllt; die Repressalie darf nicht unverhältnismäßig zum vorausgegangenen Rechtsbruch sein). (Vgl. de.wikipedia.org "Kampf um Naulila" und pt.wikipedia.org "Combate de Naulila".