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Friedrich III. der Weise und Johann, 1486-1525. Doppelter Guldengroschen 1522, Annaberg. Tentzel - (vgl. S. 33, dort eineinhalbfacher Guldengroschen); Schnee - (vgl. 45, dort ein einfacher "Kleiner Taler"); Dav. -; Slg. Merseb. - (vgl. 431, dort ein einfacher "Dicktaler"); Keilitz - (vgl. 83 "Guldengroschen"); Slg. Whiting -; Brozatus -.

DEUTSCHE MÜNZEN UND MEDAILLEN
SACHSEN, SACHSEN, KURFÜRSTENTUM

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Losnummer 453




Schätzpreis: 25.000,00 €
Zuschlag: 34.000,00 €


Friedrich III. der Weise und Johann, 1486-1525.
Doppelter Guldengroschen 1522, Annaberg. 58,59 g. Münzmeister Albrecht von Schreibersdorf. FRID · DVX - SAX · SRO - IMP · ELEC - DEI · GRA / VERBVM · DOMINI · MANET · IN AETERN , vier Wappen in der Umschrift. Brustbild Friedrichs III. r. mit Klappmütze//IOHAN - DVX · SAX - ·1·5·2·2· - DEI · GRACI / VERBVM  · DOMI  · MANET  · IN AETERNVM . Brustbild Johanns l. mit Klappmütze.
Tentzel - (vgl. S. 33, dort eineinhalbfacher Guldengroschen); Schnee - (vgl. 45, dort ein einfacher "Kleiner Taler"); Dav. -; Slg. Merseb. - (vgl. 431, dort ein einfacher "Dicktaler"); Keilitz - (vgl. 83 "Guldengroschen"); Slg. Whiting -; Brozatus -.

Von allergrößter Seltenheit. In diesem Gewicht wohl das einzige Exemplar im Handel. Attraktives, sauber ausgeprägtes Exemplar mit feiner Patina, leichter Doppelschlag, sehr schön-vorzüglich

Exemplar der Auktion Dr. Busso Peus Nachf. 406, Frankfurt/Main 2012, Nr. 1623.

Der hier offerierte doppelte Guldengroschen zählt zu den frühesten faßbaren Belegen mit dem biblischen Satz „Verbum domini manet in aeternum“ (Jesaja 40,8 und 1. Brief des Petrus 1,25) als Wahlspruch Friedrichs des Wesen und seines Bruders und Mitregenten Friedrich des Beständigen. Doch nicht nur auf Münzen und Medaillen begenet dieses Motto in jener Zeit am sächsischen Hof; Juncker verweist auf nicht näher betiteltes Buch mit Abbildungen der kursächsischen Hoflivreen, nach dem ebenfalls schon 1522 dieses Motto verkürzt als V.D.M.I.Æ. auf der Bekleidung des Fürsten, des Hofstaats bis hin zur Dienerschaft belegbar sein soll (vgl. hierzu Jucker S. 78-80; Tentzel S. 31f). Gemäß der Überlieferung hat Friedrich der Weise diesen Bibelsatz aus einer Auwahl von Vorschlägen ausgewählt, die sein Berater Georg Burkhardt Spalatin zusammengestellt haben soll. Belegt ist, daß sich Spalatin im Herbst 1522 bei Melanchthon nach der korrekten Schreibform der Formulierung "in aeternum" erkundigt hat (Ingetraut Ludolphy, Friedrich der Weise, Kurfürst von Sachsen 1463-1525, Göttingen 1984, S. 383, mit Quellennachweis in Anm. 292).
Neben dem hier vertretenen doppelten Guldengroschen 1522 sind aus der Münzstätte Annaberg typengleiche eineinhalb- und einfache Guldengroschen von 1522, 1523 und 1525 sowie ein eineinviertelfacher Guldengroschen 1522 bekannt (siehe die Nominale unter Doppelguldinergewicht Keilitz S. 112-117, Nrn. 83-84). Der Typ wird 1525 von der Münzstätte Buchholz übernommen, wo in diesem Jahr nochmals einfache, eineinhalbfache und eineindrittelfache Guldengroschen mit diesem Gepräge entstanden. Diese Prägungen haben haben den Charakter von Repräsentationsstücken, die mit dem gerade neuentworfenen Wahlspruch der beiden wettinischen Fürsten auch als Bekenntnis zur lutherischen Lehre zu verstehen sind. Vermutlich wurden sie auch in diplomatischen Zusammenhängen, wie z. B. an Reichstagen als Donative an ausgewählte Persönlichkeiten überreicht (vgl. die Ausführungen bei Tentzel S. 33).