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Ulrich von Reinstein, 1149-1160. Brakteat, Halberstadt. 0,82 g. Berger 1275; Besser/Brämer/Bürger 14.06; Slg. Bonhoff -; Nau (Die Zeit der Staufer) 189.14 (Abb. 107.15); Slg. Hohenstaufenzeit 246; Slg. Löbbecke 20; Stenzel, Fd. von Freckleben 35; Münzkabinett Dessau 30; Slg. Graba 523; Slg. Verworn 680.

DEUTSCHE MÜNZEN UND MEDAILLEN
HALBERSTADT, BISTUM

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Losnummer 520




Schätzpreis: 7.500,00 €
Zuschlag: 19.000,00 €


Ulrich von Reinstein, 1149-1160.
Brakteat, Halberstadt. 0,82 g. S - SS - TEH - APVSP Zwei Juden mit spitzen Hüten stehen nach r. und steinigen den mit ausgebreiteten Armen nach r. niedersinkenden heiligen Stephan, über ihm die Hand Gottes, darunter im Feld POTHON - A.
Berger 1275; Besser/Brämer/Bürger 14.06; Slg. Bonhoff -; Nau (Die Zeit der Staufer) 189.14 (Abb. 107.15); Slg. Hohenstaufenzeit 246; Slg. Löbbecke 20; Stenzel, Fd. von Freckleben 35; Münzkabinett Dessau 30; Slg. Graba 523; Slg. Verworn 680.

Von größter Seltenheit. Sehr attraktives, sauber zentriertes Exemplar mit prachtvoller Patina, vorzüglich

Exemplar der Auktion Adolph E. Cahn 62, Frankfurt/Main 1929, Nr. 721; der Slg. Dolivo, Auktion Münzen und Medaillen AG 24, Basel 1962, Nr. 211; der Slg. Herbert A. Cahn, Auktion Münzen und Medaillen AG 87, Basel 1998, Nr. 137 und der Auktion Fritz Rudolf Künker 205, Osnabrück, Nr. 1755.

Die Münze zeigt in einer äußerst lebhaften Szene – die Protagonisten reichen teilweise über den Linienrand des Münzbildes hinaus – die Steinigung des heiligen Stephanus durch zwei an ihrer spitzen Kopfbedeckung zu erkennenden Juden. Im „Wormser Privileg“ hatte Kaiser Heinrich IV. (1056-1106) den vor Ort ansässigen Juden 1090 ihre Rechte verbrieft, zu denen unter anderem die Freiheit der Religionsausübung und wirtschaftlichen Betätigung sowie die Autonomie der jüdischen Gemeinden in Rechtsangelegenheiten gehörte. Kaiser Friedrich II. (1212-1250) dehnte das Wormser Privileg dann 1236 auf alle Juden seines herrschaftlichen Jurisdiktionsbereiches aus und bezeichnete sie als „Kammerknechte“ (servi camerae nostri) des Königtums. Die wirtschaftliche Bedeutung der Juden im Stauferreich kommt nicht zuletzt in der sogenannten „Reichssteuerliste von 1241“ zum Ausdruck, in der von den über 7.100 Mark Silber, welche die aufgelisteten Städte an Steuern zu zahlen haben, alleine 857 Mark als Sondersteuer auf die in den städtischen Gemeinden ansässigen Juden entfallen. Freilich schützten weder die ökonomische Bedeutung noch der kaiserliche Schutz die jüdische Gemeinde letztlich vor der alltäglichen Ausgrenzung und Verfolgung.