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Kaiserlicher Orden des hl. Apostelgleichen Fürsten Wladimir [Имперáторский орден Свяатого

EUROPÄISCHE ORDEN UND EHRENZEICHEN
RUSSLAND, RUSSISCHES REICH (BIS 1917)

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Losnummer 929




Schätzpreis: 1.500,00 €
Zuschlag: 16.000,00 €


Kaiserlicher Orden des hl. Apostelgleichen Fürsten Wladimir [Имперáторский орден Свяатого Равноапостольного Князя Владимира]. Kreuz der 4. Stufe, frühe Anfertigung von Georg Emanuel von Pannasch zwischen 1821 und 1836, 37,2 x 33,2 mm, Gold emailliert, 8,2 g, Emaille-Malerei, auf dem Revers des oberen Kreuzarms unter der Emaille Doppeladler-Punze der Hoflieferanten von ca. 1817 bis 1840 und des unteren Kreuzarms Meistermarke "IP" für Georg Emanuel von Pannasch, rückseitiger rechter Kreuzarm mit starken Emaille-Absplitterungen, rückseitige Medaillon-Inschrift fast vollkommen vergangen, in der Öse Sankt Petersburger Stadtpunze, am verbogenen Bandring, ohne Band. Im altem handbeschriebenen Papiertütchen mit dem Text: "Diesen russischen Orden erhielt der Amtmann in Bordesholm (heute im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein, Anm. des Katalogautors) Ernst Jos. Frhr. v. Heintze nachdem er die dortige russische Kapelle wieder instand setzen lassen hatte". BWK4 711; ZK2 3131.


RRR II/III

Mit Ernst Jos. Frhr. v. Heintze ist Josias Friedrich Ernst Freiherr von Heintze-Weissenrode (1800-1867) gemeint, der von 1845 bis 1846 Amtmann im schleswig-holsteinischen Amt Bordesholm war. Heintze-Weissenrode war u. a. Rechtsritter des Johanniterordens, 1840 Ritter und 1846 Kommandeur des dänischen Dannebrog-Ordens und Komtur des Großherzoglich Oldenburgischen Haus- und Verdienstordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig.

Laut Tammann (in TRP S. 7) steht "IP" für Emanuel Georg von Pannasch (1773-1836), der, ursprünglich aus Sachsen stammend, 1809 Emailleur-Meister in Sankt Petersburg wurde. 1821 wurde er vom Ordenskapitel zum Lieferanten ernannt. Bis zu seinem Tode 1836 war er der alleinige offizielle Hersteller aller russischen Orden.

Gestiftet am 22. September 1782 von Kaiserin Katharina II. (1729-1796, reg. seit 1762) aus Anlaß ihres 20-jährigen Krönungsjubiläums, als vierstufiger (1. bis 4. Stufe) Orden für besondere Verdienste nach langem Dienst als ziviler Beamter. Der Orden ist Wladimir I. Swjatoslawitsch [Владимир Святославич] (ca. 960 - 1015), genannt der Große, gewidmet, von 970 bis 988 Fürst von Nowgorod und seit ca. 978/980 Großfürst der Kiewer Rus, der unter anderem die Christianisierung der Rus initiierte. Er wird in der russisch-orthodoxen wie auch in der katholischen Kirche als Heiliger verehrt.

Bemerkenswert bei diesem Orden ist, daß die Kreuze der 1. 2. und 3. Stufe im Prinzip zwar statuarisch über die gleiche Größe verfügten und sich nur durch ihre Trageweise unterschieden. Tatsächlich schwankten ihre Maße jedoch zwischen 47 und 59 mm im horizontalen Durchmesser, wobei nur die größten mit Sicherheit der 1. Klasse zugeschrieben werden können. Der Orden wurde in keiner Klasse je in Brillanten verliehen.

Nachdem unter Kaiser Paul I. (1754-1801, reg. seit 1792) der Orden nicht verliehen worden war, wurde er von seinem Sohn und Nachfolger Alexander I. (1777-1825, reg. seit 1801) mit Manifest vom 12. Dezember 1801 wiederbelebt. Am 9. August 1844 wurden die Kreuze und am 27. Oktober 1846 die Bruststerne für Nichtchristen genehmigt. Mit Ukas Kaiser Alexanders II. (1818-1881, reg. seit 1855) vom 5. August 1855 wurden revidierte Statuten erlassen. Diesen zufolge wurden gekreuzte Schwerter auf den Insignien für Verleihungen für Tapferkeit im Kampf genehmigt. Ab diesem Zeitpunkt wurden - bei Verleihung einer höheren Klasse an den Inhaber einer Klasse mit Schwertern - die neuen Insignien mit gekreuzten Schwertern verliehen, die auf dem oberen Kreuzarm bzw. über dem Medaillon aufgelegt waren. Dies wurde 1870 wieder aufgehoben. Des weiteren konnte nunmehr die 4. Klasse für 35 beziehungsweise später 25 Dienstjahre und für 20 beziehungsweise 18 Seegefechte verliehen werden.

Mit dem Untergang der Monarchie im Jahre 1917 wurden die Verleihungen des Ordens eingestellt, und schließlich wurde er von der bolschewistischen Regierung per Dekret vom November 1917 zusammen mit allen ehemals kaiserlichen Orden abgeschafft.