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Stadt. Einseitige Zinn-Talerklippe zu 48 Stübern 1575 (Novemberemission), Brause-Mansfeld - (vgl. Tf. 25, 1, dort in Silber); Delm. - (vgl. 174, dort in Silber); Engel/Fabre/Perret/Wattier 4.17.22.6; Vanhoudt 487 Anm.; Purmer Zi 04.

EUROPÄISCHE MÜNZEN UND MEDAILLEN
NIEDERLANDE, ZIERIKZEE

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Losnummer 5253




Schätzpreis: 750,00 €
Zuschlag: 5.500,00 €


Stadt.
Einseitige Zinn-Talerklippe zu 48 Stübern 1575 (Novemberemission), geprägt während der Belagerung durch spanische Truppen unter Genreral Cristóbal de Mondragón. 28,04 g. Gekröntes Stadtwappen, oben im Winkel der Löwe von Zeeland, unten die Jahreszahl 1575 in Kartusche.
Brause-Mansfeld - (vgl. Tf. 25, 1, dort in Silber); Delm. - (vgl. 174, dort in Silber); Engel/Fabre/Perret/Wattier 4.17.22.6; Vanhoudt 487 Anm.; Purmer Zi 04.

RR Dunkle Patina, sehr schön +

Aus der Sammlung Eberhard Link.

Exemplar der Auktion Laurens Schulman 30, Hilversum 2004, Nr. 619.

Die Stadt Zierikzee wurde von einem spanischen Heer unter Führung von Mondragon seit dem 28. September 1575 belagert und musste am 2. Juli 1576 dem Feind die Tore öffnen. Die Stadt ließ mehrere Serien von Belagerungsgeld prägen. Nach dem Beschluss vom 7. November 1575 wurden klippenförmige Silbermünzen zu 1, 1/2 und 1/4 Taler sowie Kreditgeld aus Zinn vom Taler bis zum 2-Stüber-Stück geprägt. Die Ausgabe dieses Geldes erfolgte bis Mai 1576 unter Beibehaltung der Jahreszahl 1575 auf den Prägestempeln. Die Silbermünzen trugen neben der eigentlichen Hauptstempelung mit dem Stadtwappen und der separat eingeschlagenen Jahreszahl eine dritte Stempelung. Dieser Kontrollstempel war zunächst ebenfalls in Form des Stadtwappens gestaltet. Gemäß des Magistratsbeschlusses vom 23. November 1575 wurde er fortan durch einen Kontrollstempel ersetzt, der statt dem Stadtschild denjenigen der Provinz Zeeland aufwies. Gemäß Entscheid vom 28. Februar 1576 erfolgte die Ausgabe neuer Klippen zu 1/2 und 1/4 Taler, im März die Emision von aus Zinn gegossenen 3-Stüber-Münzen. Erst nach der Kapitulation prägte die Stadt im Juli 1576 einseitige Taler, Halb- und Vierteltalerklippen aus eingeschmolzenem Silbergerät, um den finanziellen Forderungen der Sieger genüge leisten zu können.