Teaserbild
Trennline

A. RIECHMANN & CO., Auktion 23 vom 24.-25.5.1923, Halle/Saale.

A. RIECHMANN & CO.
Auktion 23 vom 24.-25.5.1923, Halle/Saale.

Zurück zur Listenansicht
In Merkliste legen

Losnummer 4399




Schätzpreis: 10,00 €
Zuschlag: 48,00 €


A. RIECHMANN & CO. Auktion 23 vom 24.-25.5.1923, Halle/Saale.

Auktions-Katalog XXIII, enthaltend: I. Abteilung der Neuzeitlichen Münzsammlung des Hessischen Landesmuseums in Cassel: die Münzen der Kaiser- und Königreiche, der Geistlichen Fürsten u. der altfürstlichen Häuser (mit Ausnahme der Münzen von Hessen-Cassel) und Münzen und Medaillen aus dem Herzoglich-anhaltischen Münzkabinett in Dessau. 44 S. 40 Tfn. 1065 Nrn. Orig.-Broschur der Umschlag im Rückenbereich etwas schadhaft, der Vorderdeckel abgelöst lose beiliegend. Lose beigefügt sind die Orig.-Schätzpreisliste sowie ein beidseitig bedrucktes und auf 4 Seiten gefaltetes Blatt der Firma A. Riechmann & Co. mit einem Verzeichnis diverser frei verkäuflicher Literaturtitel.


Richard Gaettens kommentierte die Veräußerung der neuzeitlichen Münzsammlung des Hessischen Landesmuseums mit den folgenden Worten: "Als Grund für den Verkauf der mittelalterlichen und neuzeitlichen Münzsammlung des Hessischen Landesmuseums in Kassel war maßgebend, daß die Leitung des Museums sich gezwungen sah, Mittel zu schaffen, um den eigentlichen Aufgaben des Landesmuseums gerecht werden zu können. Die Verschiebung der Vermögensverhältnisse in Deutschland bringt eine Fülle von landesgeschichtlichen Kunstwerken auf den Markt, die wichtiger für das Museum sind, als die Sammlung nichthessischer Münzen, die mit der Geschichte und Kulturgeschichte des Hessenlandes in keinem Zusammenhange steht."

Seit den Zwanziger Jahren wurde das herzogliche Münzkabinett in Dessau in mehreren Auktionen aufgelöst. Zwei Chargen kamen bei Albert Riechmann & Co. in Halle an der Saale unter den Hammer (Auktionen 23 vom 24.5.1923 und 24 vom 4.12.1923), die Firma Adolph E. Cahn vermarktete drei umfangreiche weitere Partien (Auktionen vom 15.7.1931, vom 14.10.1931 und vom 30. November 1931).