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ADOLPH E. CAHN, Auktion [22] vom 11.10.1909 u.f.T., Frankfurt/Main.

ADOLPH E. CAHN
Auktion [22] vom 11.10.1909 u.f.T., Frankfurt/Main.

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Losnummer 3205




Schätzpreis: 10,00 €
Zuschlag: 460,00 €


ADOLPH E. CAHN, Auktion [22] vom 11.10.1909 u.f.T. Frankfurt/Main.
Katalog [Nr. 22] der Sammlung des Herrn Dr. phil. H. Buchenau in München: Deutsche und ausländische Mittelaltermünzen, kleinere Münzen der Neuzeit. II. der Sammlung des Ó Herrn Baurat E. Heye in Hoya: Deutsche Münzen des Mittelalters u. der Neuzeit. VIII, 302 S. 10 Tfn. 6097 Nrn. Halbleinen, wohl des zweiten bis frühen letzten Drittels des 20. Jahrhunderts, mit Eckbezügen. Die Deckel mit grünlichem Elefantenhautpapier bezogen. Titelblatt am Ansatz teilweise hinterlegt, das Blatt S. V/VI unten partiell vom Buchblock gelöst.


Heinrich Buchenau (* 1862 in Bremen, Ó 1931 in München) hatte in Leipzig, Jena und Straßburg Philologie und Geschichte studiert. Nachdem er 1887 den Doktortitel erworben hatte, war er zunächst im Schuldienst tätig und beschäftigte sich als Sammler und Autor mit numismatischen Themen. Seine Sammlungspartie mit den Münzen und Medaillen von Hessen und benachbarte Gebiete ließ er durch die Firma Sally Rosenberg bereits am 25.11.1901 und folgende Tage in Frankfurt am Main versteigern, bevor er 1908 eine Stelle am Königlichen Münzkabinett in München antrat, die er bis ins Jahr 1927 bekleidete. Um etwaige Interessenüberschneidungen zwischen seinen persönlichen sammlerischen Aktivitäten und seiner neuen Tätigkeit zu vermeiden, übergab er seine bedeutende Sammlung mittelalterlicher Münzen der Firma Adolph E. Cahn zur Versteigerung. Der Auktionskatalog stellte inhaltlich eine bahnbrechende Neuerung unter entsprechenden kommerziellen Publikationen seiner Zeit dar. Der Bearbeiter Julius Cahn äußerte sich im Vorwort des Kataloges folgendermaßen: "Dem Charakter dieser Sammlung entsprechend ist der Katalog nach streng wissenschaftlichen Gesichtspunkten verfasst worden, nicht nur in der historisch geographischen Anordnung des Materials, die es gestattete die numismatisch zusammen gehörigen Gruppen zu vereinigen, sondern auch in der Bestimmung einzelner Partien und Stücke; die Motivierung der letzteren ist in Anmerkungen beigefügt, soweit sie nicht aus der zitierten Literatur ohne weiteres hervorgeht. Da die mittelalterliche Münzgeschichte vieler deutschen Territorien, besonders für die Periode der schriftlosen Brakteaten noch immer recht dunkel ist, werden manche dieser Bestimmungen strittig bleiben; doch ist in Zweifelsfällen durch Fragezeichen und entsprechende Bemerkungen auf unsichere Zuteilungen aufmerksam gemacht worden. Ich bin hierbei den Intentionen von Dr. Buchenau tunlichst gefolgt. Herr Dr. Buchenau hatte die Güte, das Manuskript des Kataloges durch zusehen, einzelne Aenderungen oder Verbesserungen anzubringen, sowie einige Anmerkungen beizufügen, durch welche teilweise die Ergebnisse seiner Forschungen zum ersten Male bekannt gegeben werden. Diese Zusätze sind mit seinen Initialen H. B. gezeichnet." Heinrich Buchenaus numismatischer Nachlass versteigerte Otto Helbing Nachf. am 10.12.1931 und folgende Tage. Dieses könnte darauf hindeuten, dass Buchenau gewisse Bestände nicht in seinen vorherigen Auktionseinlieferungen integriert, sondern zurückbehalten haben könnte. Es erscheint indes wahrscheinlicher, dass er spätestens nach seiner Pensionierung wieder damit begonnen hatte, eine neue private numismatische Sammlung aufzubauen.

Der Königliche Baurat a. D. Eduard (Ludwig Ernst Theodor) Heye (* 1825 in Hitzacker, Ó 1908 auf Rittergut Wulzen bei Hoya) hat, wie Julius Cahn im Vorwort des Auktionskatalogs notiert (S. IV), "hauptsächlich die Numismatik seiner niedersächsichen Heimat und Westfalens gepflegt. Die einzigartige, nahezu vollständige Serie von Lüneburger Münzen bildete seinen besonderen Stolz. Daneben enthalten die mittelalterlichen Münzreihen von Ostfriesland, Hoya, Münster, Minden, der Harzgegend und Thüringens viele sonst unbekannte Stücke. Die während eines Menschenalters mit Liebe und Verständnis ausgestaltete Sammlung dürfte für ihr Gebiet von keiner anderen, in Privatbesitz befindlichen erreicht werden."