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Johann Adolf von Schleswig-Holstein-Gottorf und seine Portugalöser

29. Mai 2020 23:00


Am 18. Oktober 1590 starb Philipp Herzog von Schleswig-Holstein-Gottorf im Alter von 20 Jahren. Zum Heiraten war er noch nicht gekommen, deshalb hinterließ er seinen Anspruch auf das Herzogamt dem jüngeren Bruder Johann Adolf, den der gemeinsame Vater eigentlich für eine ganz andere Karriere vorgesehen hatte.

Bereits 1585, als das Söhnchen im zarten Alter von zehn Jahren war, verschaffte ihm der Papa, Herzog Adolf I. von Schleswig-Holstein-Gottorf, das Amt des Erzbischofs von Bremen. Ein Jahr später wurde Johann Adolf auch noch Bischof der Stadt Lübeck. Der erste protestantische Bischof übrigens. Denn während die Stadt Lübeck bereits 1531 die Reformation eingeführt hatte, blieb das Territorium des Bistums mit der Hauptstadt Eutin in katholischer Hand, bis Eberhard von Holles zum Protestantismus konvertierte. Als Bischof von Lübeck verfügte Johann Adolf sogar über ein Prägerecht, das er in der Münzstätte von Eutin ausüben konnte.

Doch wie gesagt, dann starb der ältere Bruder und Johann Adolf erbte das Amt des Herzogs von Schleswig-Holstein-Gottorf.

Wappenscheibe des Johann Adolf von Schleswig-Holstein mit der Aufschrift: Von Gottes Gnaden Johann Adolf Erbe zu Norwegen, Herzog zu Schleswig-Holstein, Stormarn und zu der Dithmarschen, Graf von Oldenburg und Delmenhorst. Foto: Orf3us. cc-by 3.0.

Der Kampf ums Erbe

Johann Adolf war zu diesem Zeitpunkt 15 Jahre alt, also noch nicht volljährig. Die Landstände nutzten das, indem sie ihm die Erbhuldigung verweigerten. Die Stände pochten auf ein altes Wahlrecht, wie es zum Beispiel bei der Besetzung geistlicher Pfründe oder bei der Wahl des deutschen oder des polnischen Königs üblich war. Sie hatten schon mehrfach versucht, dieses Wahlrecht durchzusetzen und lenkten erst am 31. Mai 1592 ein, hauptsächlich auf Druck des dänischen Königs und vielleicht auch, weil Johann Adolf wertvolle Geschenke unter den Mitgliedern der Ständeversammlung verteilt hatte.

Doch damit waren noch nicht alle Probleme erledigt. Johann Adolfs jüngerer Bruder, Johann Friedrich, wollte auch einen Anteil am väterlichen Erbe. Damit die Stände nicht seinen Bruder gegen ihn ausspielen konnten, setzte Johann Adolf auf eine Einigung. Er überließ dem Johann Friedrich 1596 das Erzbistum Bremen. Und als dem das nicht genug war, übertrug er ihm 1607 auch das Fürstbistum von Lübeck.

Diese Daten können uns wahrscheinlich helfen, einen ganzen und zwei halbe Portugalöser näher zu datieren, die am 22. Juni 2020 beim Auktionshaus Künker in Osnabrück in Auktion 337 angeboten werden.

Eine Gruppe von Portugalösern

Als Teil der Sammlung Dr. Hergen Boyksen von Münzen und Medaillen aus Schleswig-Holstein werden ein ganzer und zwei halbe Portugalöser angeboten. Die drei Münzen sind von größter geldgeschichtlicher und historischer Bedeutung. Sie tragen alle eine auf den ersten Blick ähnliche, aber dennoch leicht voneinander abweichende Umschrift.

Johann Adolf. Portugalöser (10 Dukaten) o. J., Eutin. Fast vorzüglich. Aus Auktion Künker 337 (22. Juni 2020), Nr. 124. Schätzung 150.000,- Euro.

Die Umschrift des ganzen Portugalösers zu 10 Dukaten lautet: Johann Adolf von Gottes Gnaden erwählter Bischof zu Lübeck, Erbe zu Norwegen, Herzog zu Schleswig Holstein, Stormarn und Ditmarschen, Graf von Oldenburg und Delmenhorst.

Folgende Wappen sind auf der Vorderseite abgebildet: Norwegen, Schleswig, Stormarn, Holstein, Dithmarschen und Oldenburg-Delmenhorst mit Lübeck als Mittelschild.

Johann Adolf. Halber Portugalöser (5 Dukaten) o. J., Eutin. Fast vorzüglich. Aus Auktion Künker 337 (22. Juni 2020), Nr. 125. Schätzung: 50.000,- Euro.

Die Umschrift eines der beiden halben Portugalöser zu 5 Dukaten lautet: Johann Adolf von Gottes Gnaden erwählt zum Bischof zu Bremen und Lübeck, Erbe zu Norwegen, Herzog zu Schleswig Holstein und Graf zu Oldenburg und Delmenhorst.

Folgende Wappen sind auf der Vorderseite abgebildet: Norwegen, Bremen, Schleswig, Holstein, Lübeck, Stormarn, Dithmarschen, Oldenburg, Delmenhorst.

Johann Adolf. Halber Portugalöser (5 Dukaten) o. J., Eutin. Sehr schön. Aus Auktion Künker 337 (22. Juni 2020), Nr. 126. Schätzung: 50.000,- Euro.

Die Umschrift des anderen halben Portugalösers zu 5 Dukaten lautet: Johann Adolf von Gottes Gnaden erwählter Bischof zu Lübeck, Erbe zu Norwegen, Bischof zu Lübeck, Erbe zu Norwegen, Herzog zu Schleswig-Holstein, Stormarn und Dithmarschen, Graf zu Oldenburg und Delmenhorst.

Als Wappen sind abgebildet Norwegen, Schleswig, Stormarn, Holstein, Dithmarschen und Oldenburg-Delmenhorst mit Lübeck als Mittelschild.

Eine zeitliche Abfolge?

Während also der ganze und der zweite halbe Portugalöser mehr oder weniger dieselben Ämter auflisten, findet sich auf dem ersten halben Portugalöser zusätzlich noch das Amt des Bischofs von Bremen, das Johann Adolf bereits 1596 abgab. 

Damit könnten wir eine zeitliche Abfolge postulieren: 

• Der erste halbe Portugaleser entstand zwischen 1590 und 1596, also bevor Johann Adolf sein Amt auf den jüngeren Bruder übertrug.

• Die beiden anderen Portugaleser entstanden nach 1596, aber vor 1607, als Johann Adolf auch das zweite Bistum von Lübeck aufgab.

Dies würde historisch gut passen. Denn besonders während der Auseinandersetzung mit seinem Bruder, als Johann Adolf noch auf die Unterstützung der Stände angewiesen war, musste sich der junge Herzog die Hilfe vieler Protagonisten mittels eines kleinen oder größeren diplomatischen Geschenks erkaufen.

Dazu waren prächtige Großgoldmünzen, wie es die Portugalöser waren, natürlich hervorragend geeignet. Sie sahen eindrucksvoll aus, und indem Johann Adolf sie als Ganz- oder Teilstücke prägte, hatte er immer genau das richtige Geschenk zum Verteilen.

Warum aber ein Portugalöser?

Warum aber prägte Johann Adolf nicht Dukaten, sondern diese spektakuläre Großgoldmünze „nach portugiesischem Schrot und Korn“, wie auf der Rückseite zu lesen?

Nun Lissabon war im 15. Jahrhundert der wichtigste Umschlagplatz für afrikanisches Gold gewesen. Und die Form, in der man das von der Goldküste und dem Sudan importierte Gold nach Nordeuropa exportierte, war der Portugues zu 10 Cruzados, der auf einer Seite das portugiesische Wappen, auf der anderen Seite das Kreuz des portugiesischen Christusordens zeigte. Die reichen Kaufleute schätzten das Nominal, mit dem sich wertvolle Ladungen so viel einfacher zahlen ließen. Und als keine Portugalöser mehr aus Portugal kamen, prägte so manche Stadt, so mancher Landesherr im Norden dieses Nominal weiter.

Zu diesem Zeitpunkt wurden Portugalöser wahrscheinlich bereits eher selten im Alltag benutzt. Aber sie dienten als eindrucksvolles Geschenk. Dies können wir u. a. daraus schließen, dass die Stadt Hamburg dafür sorgte, dass Bankportugalöser mit prachtvollen Darstellungen bis ins 19. Jahrhundert verfügbar blieben.

Darüber hinaus wurden Portugalöser gerne benutzt, um als wertbeständiges Sparguthaben aufbewahrt zu werden. Ein Beispiel dafür ist uns in einem 1646 in Lübeck publizierten Rechenbuch überliefert. Sein Autor Isaac Hartwich stellt darin Aufgaben aus der Praxis. Und so muss sein Schüler berechnen, welchen Gegenwert die eiserne Reserve eines Kaufmanns hatte, die sich folgendermaßen zusammensetzte: 134 doppelte Portugalöser, 120 einfache Portugalöser, 24 doppelte Rosennobels und 100 alte Reichstaler.

Ein starkes Herzogtum Schleswig-Holstein-Gottorf

Johann Adolf konnte sich nach der Einigung mit seinem Bruder voll und ganz darauf konzentrieren, die Position des Herzogs von Schleswig-Holstein-Gottorf auszubauen. Er setzte 1608 die Primogenitur durch, so dass die Stände nach seinem Tod keinen Einfluss mehr auf die Wahl seines Nachfolgers nehmen konnten. Er heiratete eine Tochter des dänischen Königs, ohne sich ganz an Dänemark zu binden. Er ließ die Zünfte aufheben und gab seinen Bürgern Gewerbefreiheit. Dazu war er ein großer Mäzen: Er baute Schloss Gottorf aus und legte eine umfassende Bilder-, Münz- und Waffensammlung an, von der zahlreiche Stücke heute noch auf der Museumsinsel Schloss Gottorf besichtigt werden können.

Und als Johann Adolf überraschend am 31. März 1616 im Alter von 41 Jahren starb, erhielt sein minderjähriger Sohn Friedrich III. sofort von den Ständen die Erbhuldigung, ohne dass diese versucht hätten, eine Wahl durchzusetzen.