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Friedrich Franz I., 1785-1837. 10 Taler (Doppelpistole) 1831. 13.29 g. Divo/S. 141; Fb. 1725; Schl. 496.

GERMAN COINS AND MEDALS
MECKLENBURG, MECKLENBURG-SCHWERIN, HERZOGTUM, SEIT 1815 GROSSHERZOGTUM

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Lot number 4149




Estimated price: 5,000.00 €
Hammer-price / sale price: 7,250.00 €


Friedrich Franz I. 1785-1837.
10 Taler (Doppelpistole) 1831. 13.29 g.
Divo/S. 141; Fb. 1725; Schl. 496.

GOLD. Von großer Seltenheit. Nur 1.938 Exemplare geprägt. Kl. Schrötlingsfehler am Rand, vorzüglich

Friedrich Franz I. war der Neffe Friedrichs, nämlich der Sohn des jüngeren Bruders Ludwig und der Charlotte Sophie von Sachsen-Coburg-Saalfeld. Während seiner Ausbildung studierte er in Lausanne und Genf. 1785 folgte er Friedrich Franz auf den Thron Mecklenburg-Schwerins. 1787 gelang es ihm, die letzten in der Reichsexekution an Preußen verpfändeten Ämter zurückzukaufen. Im Vertrag von Malmö 1803 konnte er zudem die seit dem Dreißigjährigen Krieg Schweden zugehörigen Städte Wismar und Neukloster sowie die Insel Poel als Pfand nehmen. Mit dem Reichsdeputationshauptschluß vermochte Friedrich Franz sein Territorium auf Kosten der Klöster und Bistümer zu vergrößern. Es folgte der napoleonische Angriff: Nach der Schlacht von Jena und Auerstedt 1806 kamen französische Truppen auch nach Mecklenburg. Friedrich Franz begab sich nach Altona unter dänischen Schutz. 1807 gelang ihm durch Vermittlung des Zaren Alexander I. die Wiedereinsetzung in sein Herzogtum, allerdings mit dem Preis der Rheinbundmitgliedschaft. So beteiligten sich auch 2300 Mecklenburger am Rußlandfeldzug, von dem nur die wenigsten zurückkehrten. Vom Zaren aufgefordert, sagte Friedrich Franz sich als erster Fürst vom Rheinbund los und nahm den Kampf gegen Napoleon auf. Der Wiener Kongreß verlieh Friedrich Franz die Würde eines Großherzogs mit dem Titel Königliche Hoheit. Keine Beachtung hingegen fand sein Antrag, einen deutschen Kaiser wieder einzusetzen. Nach dem Krieg widmete er sich seinem Land durch Verbesserungen im Rechts- und Schulwesen sowie in der endgültigen Abschaffung der Leibeigenschaft 1820, die bereits 1708 aufgelöst worden war. 1837 starb er nach 52-jähriger Regierung.