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Kapitelskreuz des Kaiserlichen Kapitels zu Saint-Denis [Chapitre Impérial de Saint-Denis]. Kapitelskreuz der Kapitulare 2. Ordnung, Gold, feinst graviert und ziseliert, emailliert, 38,9 g, drei Kügelchen der Kreuzarmspitzen etwas verbogen, min. Email

EUROPÄISCHE ORDEN UND EHRENZEICHEN
FRANKREICH, KAPITELSDEKORATIONEN UND KIRCHLICHE AUSZEICHNUNGEN

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Lot number 704




Estimated price: 2,000.00 €
Hammer-price / sale price: 1,700.00 €


Kapitelskreuz des Kaiserlichen Kapitels zu Saint-Denis [Chapitre Impérial de Saint-Denis]. Kapitelskreuz der Kapitulare 2. Ordnung, Gold, feinst graviert und ziseliert, emailliert, 38,9 g, drei Kügelchen der Kreuzarmspitzen etwas verbogen, min. Emaille-Abplatzungen in einigen Kreuzarmspitzen, in der Öse französische Bestätigungspunze der kleinen Garantie für Gold seit 1838 ("Adlerkopf"), ohne Band.


RRR 1, II-III

Anfertigung in höchster Qualität aus der Zeit des beginnenden Zweiten Kaiserreiches wohl um 1852. Da das Kapitel ab 1852 über nur 14 Kanonikate verfügte (s. u.) ist dieses Kreuz von allergrößter Seltenheit, und dürfte wohl mit zu den seltensten französischen Kapitelsdekorationen gehören.

Das Kapitel wurde von Kaiser Napoleon I. (1769-1821, Kaiser von 1804-1814/1815) mit Dekret vom 20. Februar 1806 in der ehemaligen Abteikirche von Saint-Denis errichtet. Die Abtei, Grablege der französischen Könige, war 1790 während der Französischen Revolution aufgehoben worden. Das Kapitel verfügte zunächst über 10 Kapitularstellen, die mit Bischöfen besetzt wurden, die aufgrund ihres Alters nicht mehr in der Lage waren, ihr Amt auszuüben. Dekan des Kapitels war der Groß-Almosenier von Frankreich.

König Ludwig XVIII. (1755-1824) bestätigte das Kapitel und fügte zu den 10 bischöflichen Kapitularstellen weitere 24 Kanonikate "2. Ordnung" hinzu. Mit Dekret Kaiser Napoleons III. (1808-1872, Kaiser von 1852 bis 1870) vom 25. März 1852 wurde die Anzahl der Kanonikate der ersten Ordnung auf sechs Stellen beschränkt, die der zweiten Ordnung auf acht, von denen einer die Stellung des Pfarrers der ehemaligen Abteikirche wahrnahm. Gleichzeitig wurde für die Kapitulare ein Kapitelskreuz eingeführt.

Nachdem das Amt des Groß-Almoseniers 1871 durch die Französische Republik aufgehoben worden war, wurde das Kapitel der geistlichen Jurisdiktion des Erzbischofs von Paris unterstellt. 1877 wurde das Kapitel formell aufgehoben, womit vakante Stellen nicht mehr neu besetzt werden durften. 1895 ist es dann erloschen.