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Eucharius Kasimir, 1681-1698. Reichstaler 1697, Wertheim. 29.13 g. Dav. 6908; Wibel 107.

GERMAN COINS AND MEDALS
LÖWENSTEIN, LÖWENSTEIN-WERTHEIM-VIRNEBURG, GRAFSCHAFT

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Lot number 402




Estimated price: 2,500.00 €
Hammer-price / sale price: 3,000.00 €


Eucharius Kasimir, 1681-1698.
Reichstaler 1697, Wertheim. 29.13 g.
Dav. 6908; Wibel 107.

RR Sehr attraktives Exemplar mit herrlicher Patina, vorzüglich

Auf die vielfach als Versöhnungs- oder Vereinigungstaler bezeichneten Gepräge trifft diese Bezeichnung überhaupt nicht zu. Es sind Prägungen im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen zwischen den beiden Löwensteiner Linien Virneburg, die unseren Taler prägen ließ, und Rochefort. Aufschrift und Darstellung weisen auf diesen Kontext hin: ME CONIUNCTIO SERVAT (= der Zusammenhalt dient mir), im Gegensatz dazu: DUM SCINDITUR FRANGOR (= durch das Auseinanderreißen, werde ich zerbrochen). Der durch Verstärkung und Krone zusammengehaltene Baum bzw. der von Händen (Willkür) auseinandergerissene Baum in der Vorderseitendarstellung dieses Stückes zeigen die Folgen von Einigkeit bzw. Zwietracht.

Während des 30jährigen Krieges war die jüngere Linie Rochefort wieder katholisch geworden, während die ältere Linie Virneburg evangelisch blieb. Im Verlauf des Krieges konnte sich die Linie Rochefort in den Besitz der ganzen Herrschaft bringen. Im Westfälischen Frieden erhielt die ältere Virneburger Linie ihre Besitzungen zurück. Nun wurden am Reichskammergericht in Wetzlar und am Reichshofrat in Wien zahllose Eingaben gemacht sowie mehrere kaiserliche Kommissionen bemüht. Die katholische Linie Rochefort wollte das Kondominium über Wertheim, an dem die Reichstandschaft hing, beenden und die Grafschaft teilen. Die evangelische Linie Virneburg war hingegen bestrebt, die Bestimmungen des Westfälischen Friedens beizubehalten. Dort war bestimmt worden, daß die Grafschaft ungeteilt bleibt und das Jahr 1624 als Stichjahr für Religionsangelegenheiten gilt, was den Virneburgern ihren Besitzstand sicherte. Im Jahr 1697, als unser Taler geprägt wurde, lief der Prozeß noch (siehe auch Kölner Münzbelustigung V. S. 337 ff.).