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SCHMIDT, J. A.

NUMISMATIC LITERATURE
BIBLIOPHILE WERKE

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Lot number 570




Estimated price: 75.00 €
Hammer-price / sale price: 300.00 €


SCHMIDT, J. A.
Numus Bracteatus Henrico II. seculi XIII. Comiti Blancenburgico ante Hartonem vindicatus. Helmstedt 1718. 31 S. 1 Stammbaum, 1 Tfl. Beigebunden: ECKHARDT, J. G. von. Erklärung eines alten Kleinodien-Kästleins, aus dem Ebnerischen Cabinete zu Nürnberg, worauf die Verlöbniß Heinrichs Hertzogen von Sachsen und Pfaltzgrafen bey Rhein mit Agnesen Pfältzis. Erb-Princeßin vorgestellet ist, dadurch auch einiger massen die Braunschweig-Lüneburgische Historie nebst einigen alten dahin gehörigen Müntzen erläutert wird. Nürnberg 1725. 6 unpag. 56 S. 3 Tfn. Mit handschriftlichem Besitzereintrag und persönlicher Stempelung des Numismatikers Emil Bahrfeldt.


Pappeinband des 19. Jahrhunderts, etwas gebräunt, von sehr schöner Erhaltung

Johann Andreas Schmidt (*1652 in Worms, Ó1726 in Helmstedt) schloss sein 1673 begonnenes Studium der Philosophie 1676 an der Universität Jena mit dem Magistergrad ab. Hier erhielt er 1683 eine ordentliche Professur der Logik und Metaphysik, der er aber 1694 entsagte, als sich ihm die Möglichkeit eröffnete, stattdessen als außerordentlicher Professor zu lehren. Noch im selben Jahr erwarb er im Fach Theologie das Lizentiat und im nachfolgenden den Doktortitel. Anschließend wechselte er an die Universität Helmstedt, wo ihm eine Professur für Kirchengeschichte übertragen wurde. Als Autor war er sehr produktiv, mehr als 100 Druckschriften, überwiegend zu historischen, insbesondere kirchengeschichtlichen Themen entstammen seiner Feder. Er äußerte sich aber auch zu münzkundlichen Fragen. Lipsius (S. 356) verzeichnet 9 Titel, von denen einige, wie der hier offerierte, Brakteaten zum Gegenstand haben, während andere die antike Numismatik betreffen.

Seine hier vorliegende Schrift ist eine Entgegnung auf eine von Christian Schlegel verfasste Veröffentlichung aus dem Jahre 1701. Damals hatte Schmidt aus Familienbesitz seinem Kollegen in Arnstadt einen Reiterbrakteaten mit der Umschrift COMES HENRICVS DE BLANCENBE präsentiert, den Schlegel umgehend noch im selben Jahr als thüringisch einem Grafen Heinrich von Blankenburg zugewiesen und publiziert hatte. In der hier vorliegenden Veröffentlichung aus dem Jahre 1718 widerspricht Johann Andreas Schmidt der Schlegelschen Zuweisung und hält diese Münze stattdessen für eine Prägung eines Grafen Heinrich von Regenstein-Blankenburg aus dem 13. Jahrhundert. Daraus entspann sich ein kleiner Gelehrtendisput, der Christian Schlegel zu einer Replik herausforderte, die er 1720 publizierte und in der er Schmidts Auffassung stichhaltig korrigierte.

Johann Georg von Eckhard (Eccard, *1664 in Duingen, Ó 1730 in Würzburg) arbeitete von 1694 an als Bibliothekar von Gottfried Wilhelm Leibniz in Hannover, bis er 1706 auf Fürsprache von Leibniz eine Professur der Geschichte an der Universität Helmstedt erhielt und dort lehrte. 1714 kehrte er zurück in die Dienste des hannoverschen Universalgelehrten. Nachdem Leibniz 1716 verstorben war, erhielt er seitens des Hauses Hannover eine Anstellung als Historiograph und Bibliothekar. Schulden zwangen ihn 1723 zur Flucht, die ihn zunächst nach Köln verschlug, wo er zum Katholizismus konvertierte. Im Jahr darauf erhielt er am Hofe des Bischofs von Würzburg eine Stelle als Historiograph und Bibliothekar.

Auf der Innenseite des rückwärtigen Deckels der vorliegenden von Eckhardtschen Schrift mit Quellenangabe befindet sich ein handschriftlicher Vermerk, der eine Notiz in Johann David Köhlers Wöchentlichen Historischen Münzbelustigungen 2. Teil, 1730, S. 278 wiedergibt: „Nicolaus Seeländers Anmerkung und Bericht über einige Bracteaten oder Blechmünzen, so von Joh. Georg von Eckhardt zu Würzburg d: 1 September 1725 geschrieben und zu Nürnberg gedruckt worden […]. Der Verfasser behauptet in dieser kleinen Schrift, dasz der Herr von Eckhardt in jenem Tractätlein meist nur seine vor einem Jahre edierte Bracteaten aufs neue wieder aufgewärmet und also von Müntzen nichts neues an das Licht gebracht habe.“

Daß von Eckhardt zumindest einige von Seeländers Abbildungen übernommen hat, ist offenkundig. So präsentiert er auf Tf. II, XII eine der Seeländerschen Phantasiefälschungen (Thiel S. 29, 2), die dieser in seinen späteren „Zehen Schriften“ in Wort und Bild nochmals aufgenommen hat. Demzufolge ist die Entstehung jenes Seeländer’schen Falsifikats schon vor 1725, dem Erscheinungsjahr des von Eckardtschen Beitrages, anzusetzen.