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Herzoglich Sachsen-Ernestinischer Hausorden. 2. Modell (1864–1935), Kleinod zum Großkreuz, Gold, tlw. ziseliert und poliert, emailliert, 55,0 g, min., nahezu unsichtbare Haarrisse, tlw. mit Goldpatina, ohne Schulterband. BWK2 264; OEK20 2458.

DEUTSCHE ORDEN UND EHRENZEICHEN
DEUTSCHE STAATEN, SÄCHSISCHE HERZOGTÜMER, GEMEINSAM

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Номер лота 7131




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Присуждение: 3 400.00 €


Herzoglich Sachsen-Ernestinischer Hausorden. 2. Modell (1864–1935), Kleinod zum Großkreuz, Gold, tlw. ziseliert und poliert, emailliert, 55,0 g, min. nahezu unsichtbare Haarrisse, tlw. mit Goldpatina, ohne Schulterband. BWK2 264; OEK20 2458.


II

Gestiftet am 25. Dezember 1833 als gemeinsamer, zunächst vierklassiger Hausorden (mit affiliiertem Verdienstkreuz und Verdienstmedaille) von Friedrich, Herzog von Sachsen-Altenburg (1763–1834, reg. seit 1787), Ernst, Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha (1784–1844, reg. seit 1806), und Bernhard II. Erich Freund, Herzog von Sachsen-Meiningen (1800–1882, reg. von 1803 bis 1866). Diese Stiftung geschah in Anlehnung an den 1690 von Herzog Friedrich von Sachsen-Gotha-Altenburg (1646–1691, reg. seit 1675) gestifteten Orden der Deutschen Redlichkeit.

Für Verdienste im Krieg erfolgte die Verleihung mit gekreuzten Schwertern. 1864 erfolgte eine Vereinheitlichung der Insignien u. a. durch die Entfernung der Monogramme der verleihenden Herzöge auf dem oberen Kreuzarm, die Unterteilung der Ritter in 1. und 2. Klasse und die Stiftung der Goldenen Verdienstmedaille sowie der Ordenskette (2. Modell). 1914 wurden die Insignien mit Jahreszahlen ("1914", "1915", "1916", "1917", "1918") gestiftet und 1915 die Bandspangen mit und ohne Schwerter für die Goldenen und Silbernen Verdienstmedaillen.

Auch nach dem Ende der Monarchie verlieh Herzog Carl Eduard von Sachsen-Coburg und Gotha (1884–1954, reg. von 1905 bis 1918) den Orden bis 1935 weiter. Mit Reichsverordnung vom 4. November 1935 wurden die Verleihungen für abgeschlossen erklärt. Die Verleihungen in Sachsen-Altenburg und Sachsen-Meinungen waren schon mit dem Ende der Monarchie in diesen Staaten im Jahre 1918 eingestellt worden. Allerdings lebt er als Hausorden der drei herzoglichen Häuser weiter, wobei das Haus Sachsen-Altenburg im Jahre 1991 im Mannesstamm ausgestorben ist.