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Wilhelm zu Greifenstein und Reinhard von Hungen, 1610-1630. Reichstaler 1623, Hungen, Dav. 7743 var.; Joseph 465 d var.; Müseler 64.1.2 var; Haussammlung der Fürsten zu Solms-Hohensolms-Lich (Auktion Künker 212) - (zu 4248 ff.).

DEUTSCHE MÜNZEN UND MEDAILLEN
SOLMS, SOLMS-BRAUNFELS, GRAFSCHAFT, SEIT 1742 FÜRSTENTUM

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Номер лота 1013




Оценочная цена: 7 500.00 €
Присуждение: 17 000.00 €


Wilhelm zu Greifenstein und Reinhard von Hungen, 1610-1630.
Reichstaler 1623, Hungen, mit Titel Ferdinands II. auf die angebliche Hungener Ausbeute. 28,55 g. Drei Helme mit Helmzier über Bogen mit HOINGEN, darunter die Signatur "W" mit Zainhaken und die Jahreszahl 16 - Z3, die Umschrift endet mit FRA Ù//Gekrönter Doppeladler, auf der Brust Reichsapfel, die Umschrift endet mit B Û REX Ù .
Dav. 7743 var.; Joseph 465 d var.; Müseler 64.1.2 var; Haussammlung der Fürsten zu Solms-Hohensolms-Lich (Auktion Künker 212) - (zu 4248 ff.).

RR Attraktives Exemplar mit feiner Tönung, sehr schön-vorzüglich

Exemplar der Sammlung Günter Westphal.

Exemplar der Auktion Fritz Rudolf Künker 163, Berlin 2010, Nr. 680.

Der Linie Solms-Lich war 1552 von Karl V. das Münzrecht verliehen worden, das seit 1588 auch genutzt wurde. Die Braunfelser Brüder Wilhelm und Reinhard erstrebten das gleiche Recht an und glaubten, in der Kipper- und Wipperzeit die passende Gelegenheit gefunden zu haben. Sie errichteten 1622 in Hungen (füher Hoingen) eine Münzstätte und bestellten Jacob Wiesner aus Zellerfeld als Münzmeister, er führte ein "W" als Münzmeisterzeichen. Die treibende Kraft in dieser Angelegenheit war Graf Reinhard. Um sich rechtlich abzusichern, ließen sie ...EX PRI(mitiis)... (= aus der ersten Ausbeute) auf die Vorderseite der groben Sorten setzen. Denn in den Reichsmünzordungen des 16. Jahrhunderts war den Bergwerksbesitzern das Recht eingeräumt worden, eigene Münzstätten zu errichten. Graf Wilhelm versuchte bei einem Aufenthalt in Wien das Münzrecht zu erlangen, allerdings vergeblich. Daher ließ der Kaiser Graf Reinhard 1624 eine Anklageschrift wegen des angemaßten Münzrechts zustellen. 1627 wurde die Vorladung zum Reichshofgericht wiederholt. Allerdings hatte der Graf 1625 die Prägung eingestellt. Durch seinen Tod 1630 dürfte sich die Angelegenheit erledigt haben. Bei Hungen gab es keine Bergwerke und daher keine Ausbeute. Allerdings gab es auf Solms-Greifensteiner Gebiet bei Daubhausen und Berghausen etwas Bergbau auf Kupfer und Silber. Die Silberausbeute dürfte aber nicht einmal für die wenigen groben Sorten mit dem Hinweis auf diese ausgereicht haben.