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Maximilian I. (IV.) Joseph, 1799-1806-1825. Goldabschlag zu 8 Dukaten von den Stempeln des Konv.-Talers 1818. AKS 59 Anm.; Dav. zu 553; Kahnt zu 69; Schl. A 3; Thun zu 45; Witt. zu 2595; Spezialsammlung Bayern (Auktion Künker 108) 505 (dieses Exemplar).

DEUTSCHE MÜNZEN UND MEDAILLEN
BAYERN, HERZOGTUM, SEIT 1623 KURFÜRSTENTUM, SEIT 1806 KÖNIGREICH

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Номер лота 335






Оценочная цена: 10 000.00 €
Присуждение: 20 000.00 €


Опечатки : In US-Plastikholder der NGC mit der Bewertung MS 61 PL (6437519-011)

Maximilian I. (IV.) Joseph, 1799-1806-1825.
Goldabschlag zu 8 Dukaten von den Stempeln des Konv.-Talers 1818. Verfassung. 27,88 g. MAXIMILIANUS IOSEPHUS BAVARIÆ REX Brustbild r. mit Lorbeerkranz in antikem Harnisch mit umgelegtem Mantel//MAGNUS AB INTEGRO SÆCLORUM NASCITUR ORDO Auf gekacheltem Boden liegt der Konstitutionsstein mit der eingravierten Aufschrift CHARTA MAGNA BAVARIÆ im Abschnitt: XXVI MAII / MDCCCXVIII.
AKS 59 Anm.; Dav. zu 553; Kahnt zu 69; Schl. A 3; Thun zu 45; Witt. zu 2595; Spezialsammlung Bayern (Auktion Künker 108) 505 (dieses Exemplar).

GOLD. Von großer Seltenheit. Winz. Kratzer, vorzüglich

Exemplar der Auktion Spezialsammlung Bayern und das Haus Wittelsbach, Auktion Fritz Rudolf Künker 108, Osnabrück 2006, Nr. 505.

Auf Betreiben seines leitenden Ministers Montgelas führte König Maximilian I. Joseph in Bayern einschneidende Staatsreformen durch. Die verschiedenen links- und rechtsrheinisch verstreuten Landesteile wurden administrativ weitmöglichst integriert, und 1813 ein einheitliches modernes Strafrecht eingeführt. Bereits am 1. Januar 1808 erhielt Bayern als zweiter deutscher Staat (nach dem Königreich Westfalen) eine Verfassung, durch die alle überkommenen Vorrechte der Kirche, des Adels, der Korporationen und der Gemeinden beseitigt wurden. Um dem Staat eine festere Einheit zu geben und um dem nationalen Gedanken ein Gegengewicht entgegenzusetzen, entschloß sich der König zu weitergehenden liberalen Reformen. Nach der Entlassung des absolutistisch gesinnten Ministers Montgelas erließ er am 26. Mai 1818 ein Grundgesetz, mit dem erstmalig in einem deutschen Staat eine Volksvertretung mit zwei Kammern eingeführt wurde. Die neue Verfassung sicherte den Bayern Gleichheit vor dem Gesetz und in der Besteuerung, Freiheit und Sicherheit der Person und des Eigentums, Glaubensfreiheit sowie andere staatsbürgerliche Rechte zu. Die Gesetzgebung und die Besteuerung wurde an die Zustimmung des Landtages gebunden. Die Einführung der neuen Verfassung wurde der Bevölkerung stolz mit dem attraktiven Taler vor Augen geführt. Wir freuen uns, den vorliegenden, äußerst seltenen Goldabschlag von den Talerstempeln anbieten zu können, der vermutlich bei der feierlichen Verkündung der Konstitution an bedeutende Teilnehmer ausgegeben wurde.