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Stern für Verdienste um die Arbeit [Stella al Merito del Lavoro]. 2. Modell, 2. Ausführung (seit 1952), Stern eines "Meisters der Arbeit" (seit 1967), Silber vergoldet und emailliert, am etwas verschmutzten Brustband, zusammen mit emailliertem Revers

EUROPÄISCHE ORDEN UND EHRENZEICHEN
ITALIEN, ITALIENISCHE REPUBLIK (SEIT 1946)

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Номер лота 902




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Присуждение: 50.00 €


Stern für Verdienste um die Arbeit [Stella al Merito del Lavoro]. 2. Modell, 2. Ausführung (seit 1952), Stern eines "Meisters der Arbeit" (seit 1967), Silber vergoldet und emailliert, am etwas verschmutzten Brustband, zusammen mit emailliertem Revers-Abzeichen im originalen Verleihungsetui der Firma Arturo Pozzi in Rom mit aufgelegtem metallenem Staatswappen.


1, II

Mit königlichem Dekret Nr. 3167 vom 30. Dezember 1923 stiftete König Viktor Emanuel III. (1869-1947, reg. von 1900 bis 1946) den einklassigen Stern für Verdienste um die Arbeit [Stella al Merito del Lavoro], der für verdienstvolle Handarbeiter in der Industrie, im Handel und in der Landwirtschaft bestimmt war (1. Modell). Mit königlichem Dekret Nr. 120 vom 25. Januar 1925 wurde die Gestaltung der Auszeichnung verändert (2. Modell, 1. Ausführung).

Mit Gesetz Nr. 2389 vom 18. Dezember 1952 (veröffentlicht in der Gazzetta Ufficiale Nr. 302 vom 31. Dezember) wurde die Auszeichnung für die Republik bestätigt und die Gestaltung des königlichen Modells beibehalten, da es keine königlichen Symbole aufwies. Nur das Sternchen der Umschrift des Revers-Medaillons wurde durch zwei Punkte ersetzt (2. Modell, 2. Ausführung). Mit Gesetz Nr. 1230 vom 29. Oktober 1965 (veröffentlicht in der Gazzetta Ufficiale Nr. 285 vom 15. November) wurde der Stern für Verdienste um die Arbeit zur Erinnerung [Stella al Merito del Lavoro alla Memoria] geschaffen, der für Arbeiter bestimmt war, die aufgrund von außerordentlichen Umständen bei ihrer Arbeit umgekommen waren.

Durch das Gesetz Nr. 316 vom 1. Mai 1967 (veröffentlicht in der Gazzetta Ufficiale Nr. 133 vom 29. Mai) wurde die Auszeichnung einer Neuorganisation unterworfen, wobei jedoch die Gestaltung nicht tangiert wurde. Laut Art. 1 des Gesetzes führen die Inhaber der Dekoration den Ehrentitel eines "Meisters der Arbeit" [Maestro del Lavoro].