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Herzoglich Sachsen-Ernestinischer Hausorden. 2. Modell (1864-1935), Silbernes Vedienstkreuz, 2. Ausführung (mit glatten Kreuzarm-Feldern - 1834-1890?), Ausgabe für Heimatverdienst mit der Jahreszahl "1914", Ausführung mit mehrteiligen

DIE SAMMLUNG PETER GROCH - TEIL 3
Deutschland, HERZOGTUM SACHSEN-ALTENBURG (1826-1918)

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Herzoglich Sachsen-Ernestinischer Hausorden. 2. Modell (1864-1935), Silbernes Vedienstkreuz, 2. Ausführung (mit glatten Kreuzarm-Feldern - 1834-1890?), Ausgabe für Heimatverdienst mit der Jahreszahl "1914", Ausführung mit mehrteiligen Avers- und Revers-Medaillons, Silber, die Jahreszahl auf dem oberen Arm eingraviert, am Band. OEK22 2490 (Abbildungen genau dieses Exemlar!).


II

Von überragender Seltenheit! Volle gibt (in VWK S. 103, Nr. 18.29) nur eine Verleihung an, basierend auf Lundström und Krause (in SA22, S. 81), wobei bei 22 Namensnennungen die Eintragungen der betreffenden Jahreszahlen fehlen. Die entsprechende Verleihung wurde mit Datum vom 24.12.1914 von Sachsen-Altenburg an den Zahlmeister Wilhelm Reinisch ausgesprochen, der das Kreuz nach der ebenfalls am 24.12.1914 (!) durch Sachsen-Altenburg erfolgten Verleihung des Ritterkreuzes II. Klasse mit der Jahreszahl "1914" wieder zurückgeben mußte. Da die Bandspange "1914" erst ab 31. August 1915 zur Verfügung stand, konnte sie naturgemäß noch nicht für die Reinische Verleihung zur Verfügung stehen. Nimmergut gibt an (in NI3 S. 1467, Nr. 3549), daß Sachsen-Coburg und Gotha keine Verleihungen mit der Jahreszahl "1914" ausgesprochen haben.

Es handelt sich hierbei wohl um ein bis 1890 verliehenes Exemplar (mit glatten Kreuzarm-Feldern) des Silbernen Verdienstkreuzes. Ihm wurde wohl nach seiner Rückgabe infolge des Todes des Erstbeliehenen in Sachsen-Altenburg die Jahreszahl "1914" eingraviert, für die zu Weihnachten 1914 anstehende Verleihung des Kreuzes. Es wurde wohl ganz bewußt ein Verdienstkreuz mit glatten Kreuzarmfeldern genommen, da dieses sich weitaus besser gravieren ließ als die zu der Zeit (seit 1890) regulär verliehenen Kreuze mit gekörnten Kreuzarmfeldern.

Ob es sich bei diesem Kreuz tatsächlich um das ursprünglich für Reinisch bestimmte und zurückgegebene Kreuz handelt, kann mit endgültiger Sicherheit nicht geklärt werden. Deshalb kann für die Originalität der Gravur "1914" keine Garantie übernommen werden! [There is no warranty for the originality of the engraving of "1914"!]