Identifizierung nach Geldwäschegesetz (GwG)

Als Auktionshaus und Händler von hochwertigen Gütern sind wir verpflichtet Sie nach dem Geldwäschegesetz zu identifizieren (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 GwG). Zur Identifizierung wird ein aktuelles Ausweisdokument (§12 GwG) benötigt und bei uns abgespeichert (§ 8 Absatz 2 Satz 2 GwG).

Wir bitten Sie die Identifizierung über den untenstehenden Button oder per Scan des neben stehenden QR-Codes datenschutzkonform durchzuführen.

Dieser Service ist für Sie kostenfrei. Alternativ können Sie uns ihre gültige Ausweiskopie auch an service@kuenker.de mit der Angabe der Kundennummer senden.

Weitere Information zum Geldwäschegesetz finden Sie in unseren FAQs.

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