HERZOGTUM, SEIT 1623 KURFÜRSTENTUM, SEIT 1806 KÖNIGREICH Albert V., der Großmütige, 1550-1579. Reichsguldiner (72 Kreuzer) 1557, München,
HERZOGTUM, SEIT 1623 KURFÜRSTENTUM, SEIT 1806 KÖNIGREICH Albert V., der Großmütige, 1550-1579. Reichsguldiner (72 Kreuzer) 1557, München,
Schätzpreis : 10.000 €
Zuschlag
Meine Notizen
Beschreibung
Von größter Seltenheit. Sehr schönes Exemplar Exemplar der Slg. Köhlmoos, Auktion Münzen und Medaillen AG 91, Basel 2001, Nr. 66 und der Auktion Aufhäuser 11, München 1995, Nr. 782.
Nach der in der Praxis gescheiterten 1. Reichsmünzordnung von Esslingen am 10. November 1524, erließ Kaiser Karl V. am 29. Juli 1551 in Augsburg die 2. Reichsmünzordnung. Darin wurde der Wert des Talers auf 72 Kreuzer festgelegt. Es sollten 7 ½ Taler auf die Kölner Mark kommen, was einem Feingewicht von 27,49 g und einem Rauhgewicht von ca. 31 g entsprach. Auch das Münzbild war vorgeschrieben: Es sollte auf der einen ("Reichs"-)Seite der kaiserliche Doppeladler mit dem Reichsapfel und der Wertangabe in Kreuzern sowie die Titulatur des Kaisers erscheinen, während die andere ("Landes"-)Seite demjeweiligen Landesherrn vorbehalten blieb. Die Augsburger Reichsmünzordnung bestimmte außerdem die Kontrolle der aktiven Münzstände durch die seit 1512 bestehenden zehn Reichskreise. Jeder Kreis mußte einen Kreiswardein anstellen, der auf den regelmäßig einzuberufenden Kreisprobationstagen die Münzen der Kreisstände zu prüfen und zu genehmigen hatte. Zum bayerischen Kreis gehörten neben den ausschreibenden (also leitenden) Ständen Salzburg und Bayern die Bistümer Freising, Regensburg und Passau, das Herzogtum Pfalz-Neuburg, die Landgrafschaft Leuchtenberg, die Grafschaft Haag sowie als einzige Stadt Regensburg.
Wir freuen uns, Ihnen den ersten bayerischen Taler anbieten zu können, dessen Gestaltung exakt den Vorschriften der Augsburger Reichsmünzordnung von 1551 entspricht. Erich B. Cahn schrieb in seiner 1968 erschienenen Dissertation zu dieser bedeutenden Prägung: "Diese beiden [Taler und Halbtaler von 1557] frühesten wirklichen Großsilberstücke der Münzgeschichte Bayerns sind heute und waren immer Raritäten ersten Ranges: ein untrüglicher Beweis, daß eine Ausmünzung größeren Stils nicht stattgefunden haben kann".
Dieses Los unterliegt der Regelbesteuerung. / This lot cannot be sold under the margin scheme.
Informationen zu Los 39 aus Auktion 108
| Nominal/Jahr | Reichsguldiner (72 Kreuzer) 1557, |
|---|---|
| Münzstätte | München, |
| Seltenheit | Von größter Seltenheit. |
| Zitate | Dav. 8922 A; Hahn 46; Witt. 419 b |