Dass eine Ehe „keine bloße Familien Angelegenheit, sondern eine
Staatsangelegenheit ist, sollte Dir, denke ich, einleuchten,“ schrieb
Friedrich Wilhelm III. im Jahr 1822 an seine Tochter Charlotte. Damit
rief er ihr in Erinnerung, dass ein Mitglied des preußischen
Königshauses sich verpflichtet fühlen müsse, bei der Eheschließung die
Belange des Königreichs im Auge zu behalten.
Das private Glück in einer Ehe zu finden, war in Kreisen des Hochadels
keine Option. Auch wenn das Familienleben der Herrschenden gerade nach
der 1848er Revolution im bürgerlichen Stil inszeniert wurde, blieb die
Ehe eine Zweckgemeinschaft zum Wohl der Dynastie und des Staates.