PREUSSEN, KÖNIGREICH (1701-1918)
PREUSSEN, KÖNIGREICH (1701-1918)
Schätzpreis : 100 €
Zuschlag
Meine Notizen
Beschreibung
II Ex Sammlung Friedhelm Beyreiß, Bremen. - Mit Allerhöchster Verordnung vom 18. Juni 1825 stiftete König Friedrich Wilhelm III. (1770-1840) das Dienst-Auszeichnungs-Kreuz und die Dienst-Auszeichnung. Ersteres wurde an Offiziere nach 25-jähriger Dienstzeit in der Armee verliehen, wobei Kriegsjahre (in der preußischen oder einer alliierten Armee) doppelt gerechnet wurden. Generalen sollte nur verliehen werden, wenn sie es ausdrücklich beantragten und der König es ihnen gewährte. Die Verleihungen fanden jeweils am 18. Januar und am 18. Juni eines Jahres statt. Das Ehrenzeichen war laut eines Erlasses des Kriegsministeriums vom 1. Februar 1826 nach Ableben des Inhabers an die Truppe zurückzugeben. Gemäß einer Verordnung (veröffentlicht in einer Sondernummer des Armee-Verordnungsblattes vom 18. August 1914) wurde die Verleihungsberechtigung auf höhere, mittlere und Unterbeamte sowie auf Personen des Soldatenstandes vom Feldwebel abwärts nach 25-jähriger Dienstzeit erweitert. Allerdings wurde laut einer weiteren Verordnung (veröffentlicht im Armee-Verordnungsblatt, Jahrgang 1915, S. 123) die Verleihung während des Krieges generell ausgesetzt. Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges wurde schließlich gemäß einer Verordnung (veröffentlicht im Armee-Verordnungsblatt, Jahrgang 1919, S. 402, Ziffer 9) festgelegt, daß Anträge auf Verleihung des Dienstauszeichnungskreuzes und der Dienstauszeichnungen mit Ausnahme der später aus Gefangenschaft Zurückkehrenden bis spätestens 1. Februar 1920 einzureichen waren. (Vgl.: F. W. Hoeftmann in HÖ S. 175 ff, und J. Nimmergut in NI S.1112) Obwohl die Rückgabepflicht nie formell aufgehoben worden ist, wurden die Kreuze vom Beginn des Zwanzigsten Jahrhunderts an immer weniger zurückgegeben, und nach dem Ende der Monarchie praktisch überhaupt nicht mehr.