Schätzpreis : 3.000 €
Zuschlag
Meine Notizen
Beschreibung
R 2 Stück. I-II Solange sich Kunde und Verkäufer nicht gegenteilig äußern, versichern sie, daß sie Gegenstände und Bücher aus der Zeit des Deutschen Reiches von 1933 bis 1945 nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben. Diese Gegenstände und Bücher werden grundsätzlich nur unter diesen Voraussetzungen angeboten und abgegeben. Somit stellt der Erwerb von Gegenständen und Büchern aus dieser Zeit unter den oben aufgeführten Voraussetzungen gemäß der §§ 86a Abs. 3 bzw. 86 Abs. 3 StGB keinen Straftatbestand im Sinne des § 86a Abs. 1 StGB dar. Unter diesen Umständen ist es also grundsätzlich erlaubt, Orden und Ehrenzeichen, die in § 6 Abs. 1 Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen nicht aufgeführt sind, sowie Abzeichen mit nationalsozialistischen Emblemen zu verkaufen und zu erwerben, und dies entgegen den Bestimmungen des § 6 Abs. 2 Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen. Deshalb hat der Bundesminister der Justiz mit Schreiben 4021-2-2 II-23 584/81 vom 18.10.1981 dem seinerzeitigen Vorsitzenden des Bundes deutscher Ordenssammler e. V. ausdrücklich erklärt, daß der Erwerb von Orden und Ehrenzeichen aus der Zeit des sogenannten „Dritten Reiches“ durch ernsthafte und organisierte Sammler mit dem Ziel, diesen Gegenstand in eine Sammlung einzufügen, keinen Straftatbestand im Sinne des Gesetzes darstellt.
Ordensschnallen mit Auszeichnungen des Deutschen Reiches von 1933 bis 1945 siehe DEUTSCHLAND - ORDENSSCHNALLEN.
Dieses Los unterliegt der Regelbesteuerung. / This lot cannot be sold under the margin scheme.
Informationen zu Los 9105 aus Auktion 215
| Seltenheit | R |
|---|---|
| Stückzahl | 2 Stück. |