ORDEN
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Schätzpreis : 5.000 €
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Meine Notizen
Beschreibung
RRR II- Volle (in VL2 S.79 und 100) führt aus, daß diese brillantierten Bruststerne von reduziertem Format, die alleine in Anfertigungen von Peter Willet bekannt sind, wohl für die Prinzen des großherzoglichen Hauses angefertigt worden sind.
Seit der Mitte des 18. Jahrhunderts war es in der Markgräflich Baden-Durlach'schen Familie Brauch geworden, männliche Nachkommen als geborene Ritter des Ordens zu betrachten, ihnen allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt die Ordensinsignien zu verleihen. Erst die von Großherzog Leopold (1790-1852) am 17. Juni 1840 erlassenen Statuten (die bis dahin gültigen waren die von 1715!) haben in § 4 (in VL1 S.13) bestimmt, daß die Prinzen des Großherzoglichen Hauses zwar geborene Ritter sind, aber erst dann das Recht haben, die Ordensinsignien zu tragen, nachdem der Großmeister ihnen diese verliehen hat, was in der Regel nicht vor Erreichen des 14. Lebensjahres (also des richtigen Alters für die Konfirmation) geschehen sollte.
Großherzog Leopold hatte mit seiner Gemahlin Sophie Wilhelmine von Holstein-Gottorp (1801-1865) vier Söhne, die das Erwachsenenalter erreicht haben, Ludwig (II. - 1824-1858), Friedrich (I. - 1826-1907), Wilhelm (1829-1897) und Carl (1832-1906).
Carl, der letztgeborene Sohn des Großherzogs, geboren am 9. März 1832 in Karlsruhe, führte den Titel eines Markgrafen von Baden und erst wesentlich später den eines Prinzen von Baden. Im Alter von 14 Jahren, also um 1846 (möglicherweise aber auch zu einem früheren Zeitpunkt), scheinen ihm von seinem Vater die Insignien des Hausordens der Treue verliehen worden zu sein. Nachdem er als Kavallerie-Offizier zunächst in badischen, später in österreichischen und im Deutsch-Französischen Krieg 1870-1871 wieder in badischen Diensten gestanden hatte, wurde er 1871 preußischer Generalmajor, 1873 Generalleutnant und schließlich 1883 preußischer General der Kavallerie. Schon seit 1855 war er Mitglied der Ersten Kammer der Badischen Ständeversammlung, und von 1897 bis zu seinem Tod deren Präsident. Am 3. Dezember 1906 starb er in Karlsruhe und fand in der Großherzoglich-Badischen Grabkapelle im Fasanengarten seine letzte Ruhe. (wikipedia)
Es handelt sich bei diesem Exemplar um einen einzigartigen historischen Bruststern eines badischen Prinzen in hervorragender früher Anfertigungsqualität um 1840, gefertigt vom seinerzeitigen badischen Hofbijoutier, in einer für sein Alter optimalen Erhaltung, in seinem originalen Etui, mit direkter Provenienz eines bedeutenden Mitglieds des Zähringisch-Badischen Herrscherhauses. Er ist sowohl bei Klenau (in GK2 Nr.606) als auch bei Volle (in VL2 Nr.1.5.2) abgebildet und beschrieben, wobei ihn Klenau auf um 1830 gefertigt datiert. Volle führt (in VL2 S.100) aus, daß nur ein einziger weiterer Bruststern in dieser Ausführung bekannt ist, aus dem Besitz von Prinz Friedrich von Baden (1826-1907), dem nachmaligen Großherzog Friedrich I., der sich heute im Besitz des Wehrgeschichtlichen Museums in Rastatt befindet.
Laut Klenau (in GK2 S.II-36) und Volle (in VL2 S.59f) wurde Peter Willet 1817 zum Großherzoglich Badischen Hofbijoutier ernannt, wobei erwähnt wird, daß dieser schon seit mehreren Jahren badische Ordensinsignien angefertigt hatte. Ab 1838 wird auch dessen gleichnamiger Sohn als Particulier erwähnt, ab 1845 nur noch dieser, womit anzunehmen ist, daß Peter Willet sen. zwischenzeitlich verstorben war. Ab 1845 firmiert der Goldarbeiter Ludwig Raupp in der Ritterstraße 4, im Anwesen der Peter Willet Bijoutier Erben.
Informationen zu Los 8008 aus Auktion 235
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