KAISERREICH JAPAN
KAISERREICH JAPAN
Schätzpreis : 1.000 €
Zuschlag
Meine Notizen
Beschreibung
2 I-II Der Orden ist am 10. April 1875 durch den Kaiserlichen Staatsrat unter Kaiser Meiji-tennō (Mutsuhito – 1852-1912) mit Dekret Nr. 54 als erster der japanischen Orden gestiftet worden. Er wurde vom Zeitpunkt der Stiftung an in acht Klassen verliehen, die auch, beginnend mit der 1. Klasse als Großkreuzstufe, als solche bezeichnet wurden. Die Insignien, die bis in die Gegenwart nahezu unverändert verliehen werden, wurden von dem bedeutenden Cloissonné-Künstler Haruyuki Hirata und von Seikichi Sugimura gestaltet. Durch Regierungsentscheid wurde 1946 die Verleihung sämtlicher japanischer Orden (mit Ausnahme des Orden für Verdienste um die Kultur), und damit auch des Ordens der Aufgehenden Sonne, an Japaner ausgesetzt. Auch mit Annahme der neuen Verfassung im Mai 1947 blieb die Verleihung von Orden an Inländer bis auf Weiteres suspendiert, allerdings wurden u. a. im Zusammenhang mit der nationalen Flutkatastrophe 1953 einzelne Verleihungen vorgenommen. Erst am 12. Juli 1961 wurde in einer Sitzung des Kabinetts des Premierministers Ikeda entschieden, generell die Verleihung von Orden an Inländer zu Lebzeiten wieder zu ermöglichen. Die unter Kaiser Heisei-tennō (Akihito – geb. 1933) 2003 durchgeführte Revision reduziert den Orden auf sechs Stufen, wobei die bisherige siebte und achte Klasse ersatzlos gestrichen wurden. Die Gestaltung der Insignien selbst ist nicht verändert worden. Auch Frauen können jetzt mit diesem Orden beliehen werden, und es ist anzunehmen, daß die Insignien der bisherigen zweiten bis sechsten Klasse in diesem Fall an Damenschleifen, ähnlich wie beim Orden des geheiligten Schatzes zur Verleihung gelangen werden.
Informationen zu Los 745 aus Auktion 259
| Stückzahl | 2 |
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