Schätzpreis : 250 €
Zuschlag
Meine Notizen
Beschreibung
II Um die durch zahlreiche Delegations-Privilegien schwer in Mitleidenschaft gezogene direkte Autorität des Heiligen Stuhles über den Orden der Goldenen Miliz wieder herzustellen, stiftete Papst Gregor XVI. mit Breve »Cum hominum mentes« vom 31. Oktober 1841 unter Aufhebung des bisherigen Ordens den neuen, nunmehr zweiklassigen (Komture und Ritter) »Orden vom heiligen Papst Sylvester oder der Goldenen Miliz«. Dessen Ordenskreuz bestand aus dem des bisherigen Ordens, jedoch mit einem Medaillon in der Mitte, mit dem Portrait Papst Sylvesters I. (gest. 335), auf welchen der Legende nach (wie auch späteren urkundlichen Fälschungen gemäß) die weltliche Macht des Heiligen Stuhl zurückgehe. Bei besonderen Gelegenheiten war das Ordenskreuz von Komturen und Rittern an einer Zeremonial-Kette zu tragen. Mit der Neuordnung des päpstlichen Ordenswesens durch Breve »Multum ad excitandos« Papst Pius X. vom 7. Februar 1905 wurde der Orden der Goldenen Miliz wieder in seiner einklassigen Form errichtet und der Orden des hl. Papstes Sylvester von ihm getrennt. Gemäß Vorbild des Ordens des hl. Papstes Gregors des Großen wurde er in drei Klassen unterteilt, wobei die zweite faktisch durch die Verleihung mit und ohne Bruststern in zwei Grade unterteilt ist. Mit Handschreiben vom 25. Juli 1996 verfügte schließlich Papst Johannes Paul II., dass der Orden, ebenso wie der Pius-Orden und der Orden des hl. Gregors des Großen, fortan in allen Klassen auch an Damen verliehen werden könne. Dabei wurde er zunächst noch in der Trageweise für Herren (Komturkreuz am Halsband, Ritterkreuz am Brustband) vergeben, aber um das Jahr 2000, ohne besonderes Dekret, für Damen die Trageweise der Insignien jeweils an einem schmäleren Schulterband, bzw. an einer größeren oder kleineren Damenschleife eingeführt. Die im Zusammenhang mit den Reformen von 1905 neu eingeführten Uniformen zu allen Klassen des Ordens werden in jüngster Zeit nahezu überhaupt nicht mehr getragen. Verliehen wird er heute im Allgemeinen für besondere Verdienste in den Bereichen der Wohltätigkeit, der Wissenschaft und der religiösen Kunst oder für sonstige Verdienste.
Dieses Los unterliegt der Regelbesteuerung. / This lot cannot be sold under the margin scheme.