POMMERN, HERZOGTUM NACH DER LANDESVEREINIGUNG VON 1478 Bogislaw X., 1474-1523. Goldgulden o. J. (1498/1499), Stettin.
POMMERN, HERZOGTUM NACH DER LANDESVEREINIGUNG VON 1478 Bogislaw X., 1474-1523. Goldgulden o. J. (1498/1499), Stettin.
Schätzpreis : 10.000 €
Zuschlag
Meine Notizen
Beschreibung
GOLD. Von größter Seltenheit. Attraktives Exemplar, sehr schön
Exemplar der Slg. Dr. Heinrich Neumann.
Neben den Schillingen und halben Schillingen (Witten) ließ Bogislaw X. auch Gold- und Großsilbermünzen prägen. Das Recht zur Prägung von Goldgulden nach rheinischem Fuß hatte der Herzog im Jahr 1498 von König Maximilian I. bei einem persönlichen Treffen auf dem Rückweg von einer Pilgerreise in das Heilige Land erhalten. Joachim Krüger bemerkte hierzu (S. 39): "Die Gulden und Halbmarkstücke dürften in nur sehr geringem Umfang gemünzt worden sein, sie zählen heute zu den numismatischen Raritäten."
Das Metall für diese Prägung soll der Überlieferung nach aus Gold stammen, das Bogislaw livländischen und preußischen Kaufleuten abgenommen hat. Die Kaufleute hatten Gold und andere Kostbarkeiten als Pfeffer und Gewürz deklariert.
Informationen zu Los 5003 aus Auktion 283
| Nominal/Jahr | Goldgulden o. J. (1498/1499), |
|---|---|
| Münzstätte | Stettin. |
| Seltenheit | Von größter Seltenheit. |
| Gewicht | 3,27 g |
| Zitate | Fb. 2077; Dannenberg 373 var.; Olding 6 b; Slg. Hahn (Auktion Künker 224) - (zu 1001) |