KÖNIGREICH Gustav II. Adolf, 1611-1632. 16 Mark (Carolin) 1624, Stockholm.
KÖNIGREICH Gustav II. Adolf, 1611-1632. 16 Mark (Carolin) 1624, Stockholm.
Schätzpreis : 20.000 €
Zuschlag
Meine Notizen
Beschreibung
GOLD. Von allergrößter Seltenheit. 2. bekanntes Exemplar in Privatbesitz. Min. gewellt, sehr schön Exemplar der Slg. Carl Johan Nordqvist, Auktion Bukowski 125, Stockholm 1899, Nr. 699; der Sammlungen Burmester und Israel Berghman; der Slg. Sven Svensson, Auktion Hirsch Myntauktioner 1, Stockholm 1966, Nr. 228 sowie der Slg. C. O. Segerdahl. Erworben in der Auktion Ahlström 62, Stockholm 2000, Nr. 504.
16-Mark-Stücke in Gold (in den zeitgenössischen Dokumenten Goldmünzen zu 4 Dalern genannt) wurden nur zweimal während der Regierungszeit König Gustav II. Adolf geprägt, und zwar 1615 und 1624. Die Auflagen sind nicht bekannt, da die Münzrechnungen dieser Jahre verloren gegangen sind. Scheinbar wurden die 16-Mark-Stücke 1624 zum größten Teil aus Gold geprägt, das die Königinwitwe Christina, Gemahlin König Karls IX. der Münzstätte abgeliefert hatte. Laut den Akten hat sie knapp 7 kg Gold abgegeben, das für mindestens 1.300 Stücke ausgereicht haben dürfte. Die Stücke wurden mit drei Vorder- und drei Rückseitenstempeln geschlagen. Der Hauptunterschied besteht darin, dass die Jahreszahl entweder vollständig mit 4 Ziffern (Ahlström 7a, 1 Stempel) oder nur mit den beiden letzten Ziffern (Ahlström 7b, 2 Stempel) angegeben ist. Von der vorliegenden Variante mit zweiziffriger Jahreszahl sind lediglich 2 Exemplare in Privatbesitz bekannt, nämlich das vorliegende sowie das aus der Sammlung der Freiherren Bonde, Teil 1 (Auktion Nordlinds Mynthandel, Stockholm 2007, Nr. 271).
Dieses Los unterliegt der Regelbesteuerung. / This lot cannot be sold under the margin scheme.
Informationen zu Los 7021 aus Auktion 219
| Nominal/Jahr | 16 Mark (Carolin) 1624, |
|---|---|
| Münzstätte | Stockholm. |
| Seltenheit | Von allergrößter Seltenheit. 2. bekanntes Exemplar in Privatbesitz. |
| Zitate | Ahlström 7 b (XR); Fb. 28 ("Rare"); Hagander - |