Goldbarren
EDELMETALLBARREN
DEUTSCHLAND, SACHSEN, KÖNIGREICH
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Gold. Von größter Seltenheit. Sehr schön
Exemplar der Auktion Gorny & Mosch 209, München 2012, Nr. 3520.
Edelmetall in Barrenform besaß seit jeher eine doppelte Funktion: Es diente dem Tausch und der Wertaufbewahrung. Zur Bestimmung ihres Wertes mußten die Barren gewogen werden. So kam es bald zur Anbringung von Zeichen des Wertgaranten. In den Kulturkreisen, in denen Münzen zur leichteren Handhabung entwickelt wurden, traten Barren als Zahlungsmittel zurück. Industrielle Bedeutung erreichten Edelmetallbarren als Zwischenprodukt zwischen ungeformter Schmelze und einem definierten Gußprodukt. Hierbei stand ihre Transportfähigkeit im Vordergrund. Ab dem Kalifornischen Goldrausch (ab 1848) wurden Feingehalt und Wert auf die Barren aufgeprägt. Mehrere Königshäuser, private Hersteller und Banken schloßen sich dem Herstellen von Goldgußbarren an. Für die Königshäuser bestand der Zweck vor allem darin, Kriege und große Infrastrukturprojekte zu finanzieren sowie die Ausgabe der jeweiligen Goldwährung für die Folgejahre materiell abzusichern. Dieses Exemplar wird der Hortung von Dukatengold im Königshaus Sachsen gedient haben. Das Gewicht entspricht ca. 70 Dukaten (244,3 g Rauh- und 240,8 g Feingewicht).