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Philipp der Großmütige, 1509-1567. Doppelter Taler 1545, Goslar. Dav. -; Schnee 125; Schütz 437; Keilitz 239.

DEUTSCHE MÜNZEN UND MEDAILLEN
HESSEN, HESSEN, LANDGRAFSCHAFT

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Номер лота 389




Оценочная цена: 10 000.00 €
Присуждение: 18 000.00 €


Philipp der Großmütige, 1509-1567.
Doppelter Taler 1545, Goslar. Schaumünze des Schmalkaldischen Bundes zu 2 Talern. Gemeinschaftsprägung mit den Kurfürsten Johann Friedrich I. und Moritz von Sachsen, auf die Gefangennahme des Herzogs Heinrich von Braunschweig. 52,62 mm; 57,55 g. Û IVSTVS Û N Û RELINQ Ù Die drei Fürsten in voller Rüstung mit ihren Wappenschilden stehen nebeneinander v. v. darüber Schriftband mit ihren Namen PHILIP5, IOHANI5FRIDE und MAVRIT3//15 Zeilen Schrift: ° DES ° ZI ° / OCTOBRIS ° ANNO / 1545 ° WARD ° HERT3O / G ° HANNRICH ° V ° BRVNS ° / MIT ° SEINEM ° SON ° KARLL ° / BEI ° BOCKOLOM ° DVRCH ° DI ° / KRISTLICHE ° BVNT3 ° OBERST ° / LANTGRAF ° PHILIPS ° VAN ° H / ESSEN ° BEISEIN ° HERT3OG ° / MORIT3 ° VAN ° SACHSEN ° E ° / MIT ° GROSER ° HERES ° KR / AFFT ° ERLEGT ° GEFAN / GEN ° VND ° GEN ° / KASSELL GEF / VRT ° umher Zierkreis.
Dav. -; Schnee 125; Schütz 437; Keilitz 239.

Von größter Seltenheit. Herrliche Patina, min. Bearbeitungsspuren in den Feldern, vorzüglich

Exemplar der Auktion UBS 73, Zürich 2007, Nr. 1268.

Herzog Heinrich II. (der Jüngere) von Braunschweig-Wolfenbüttel war ein Verfechter des Katholizismus. Die innerhalb eines Herzogtums liegenden Städte Braunschweig und Goslar waren ihm ein Dorn in Auge, da sie sich zur Reformation bekannten und sich dem Schmalkaldischen Bund angeschlossen hatten. Seine Drohungen, die Städte zu erobern, führten zum militärischen Eingreifen des Schmalkaldischen Bundes, dessen Truppen 1542 den Herzog aus seinen Landen vertreiben konnten. Sein Herzogtum wurde besetzt und die Reformation eingeführt. Beim Rückeroberungsversuch seiner angestammten Gebiete geriet Heinrich II. in Gefangenschaft. Erst nachdem die Schmalkaldener eine vernichtende Niederlage in der Schlacht bei Mühlberg am 24. April 1547 erlitten hatten, kam er wieder frei.

Die Worte IVSTVS N RELINQ können als "Der Gerechte wird nicht verlassen" (N steht für NON) oder auch "Der (scheinbar) Gerechte wird nun verlassen" (N steht für NUNC) gedeutet werden. (vgl. Tentzel S. 152).