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Sechseckige 1 1/4 Reichstalerklippe 1622. v. Schr. 957 (dort in doppeltem Gewicht).

DEUTSCHE MÜNZEN UND MEDAILLEN
MAGDEBURG, STADT

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Номер лота 423




Оценочная цена: 3 000.00 €
Присуждение: 5 500.00 €


Sechseckige 1 1/4 Reichstalerklippe 1622. Sogenannte Hurenkarrentalerklippe, geprägt auf die Gründung der Stadt durch Kaiser Otto I. den Großen. È OTTO º I º IMP (zwei Sterne) AV (zwei Sterne) MA - GDEB (zwei Sterne) CIVIT (zwei Sterne) FVNDAT Der geharnischte Kaiser reitet r. in der Rechten Zepter, im Abschnitt die Wappenschilde von Burgund, Sachsen und Braunschweig, dazwischen die geteilte Signatur H - S (vermutlich Münzmeister Henning Schreiber), außen zu den Seiten die geteilte Jahreszahl 16 - ZZ, umher Laubkranz//Ein von zwei Tauben und zwei Schwänen gezogener, vierrädriger, flacher Karren, darauf steht Venus v. v. mit Myrtenkranz, in der Rechten drei, in der Linken einen Apfel haltend, in der rechten Brust steckt eine Fackel, in der linken Pfeil, r. neben ihr stehen die drei Grazien nebeneinander v. v. im Hintergrund l. Stadtansicht mit Burg; im Abschnitt verzierte Tafel mit vier Zeilen Schrift: Venus die heydnisch gottin zart Û / so blos hier angebettet wardt Û / Nun ist gottlob das gottlich wort / Hegegen gepflantz an dis Ù ort, umher Laubkranz. 55,25 x 54,40 x 54,66 mm; 34,11 g.
v. Schr. 957 (dort in doppeltem Gewicht).

Von allergrößter Seltenheit, wohl Unikum. Fassungsspuren, Felder geglättet, sehr schön

Exemplar der Gießener Münzhandlung 6, Gießen 1973, Nr. 570.

v.Schr. schreibt zu den Hurenkarrentalern: "Man sah in dem Namen der Stadt also eine Burg der Magd Venus. Ich möchte nicht unterlassen, eine Stelle aus F. W. Hoffmann, Gesch. d. Stadt Magdeburg III (1850) S. 381 anzuführen, da der dort geschilderte Brauch vielleicht zu der Benennung dieser Münze veranlasst hat. Es heisst da: "Liederliche Frauenspersonen wurden vor und neben einen leichten, einem Müllerkarren ähnlichen Wagen gespannt, mit Flederwischen und Schellen behängt. So mussten sie ihn vom Rathause nach den Wohnungen des Bürgermeisters und Marktrichters ziehen und bekamen Schläge, wenn sie nicht munter zuschritten." Der Brauch bestand bis ins 18. Jahrhundert."