BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, BUNDESLAND RHEINLAND-PFALZ (SEIT 1946)
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II Der Verdienstorden wurde vom Landtag durch das „Landesgesetz über den Verdienstorden des Landes Rheinland-Pfalz“ vom 2. Oktober 1981 gestiftet. Er wird durch den Ministerpräsidenten an Bürger aus allen Gruppen der Bevölkerung verliehen, deren außerordentliche Verdienste für die Allgemeinheit in allen Lebensbereichen erworben worden sein können.
Die Anzahl der lebenden Träger des Landesordens ist auf 800 begrenzt, um Wert und Ansehen des Ordens zu unterstreichen. Stirbt ein Ordensträger oder wurde ein Orden aus bestimmten Gründen entzogen, wird der Kreis entsprechend ergänzt. Die Verleihung erfolgt auf Vorschlag des Landtagspräsidenten oder eines Mitglieds der Landesregierung.