SACHSEN (-WEIMAR-EISENACH - BIS 1877), HERZOGTUM (BIS 1815) UND GROSSHERZOGTUM (1815-1918)
SACHSEN (-WEIMAR-EISENACH - BIS 1877), HERZOGTUM (BIS 1815) UND GROSSHERZOGTUM (1815-1918)
Estimated price : €100
Hammer price
My notes
Description
II Mit Verordnung vom 25. Juni 1902 stiftete Großherzog Wilhelm Ernst (1876-1923) unter Aufhebung der bis dahin verliehenen Verdienstmedaille das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, Silber und Bronze zur Anerkennung ausgezeichneter Verdienste, insbesondere langjähriger vorbildlicher Pflichterfüllung und treuer Arbeit, sowie zur Verleihung als Zeichen Unserer Wohlgeneigtheit. Es konnte in verschiedenen Ausführungen, d. h. mit verschiedenen Rückseiten-Inschriften verliehen werden: DEM / VERDIENSTE, FÜR / TREUE / DIENSTE, FÜR / TREUE / ARBEIT und (für nicht sachsen-weimarische Staatsangehörige) mit dem Stiftermonogramm WE, wobei die erstgenannte Ausführung zur Anerkennung des Verhaltens vor dem Feinde mit einer Schwerterspange verliehen werden konnte. Ohne einen besonderen Stiftungserlaß wurde es zu Beginn des Ersten Weltkrieges, soweit es für Verdienste verliehen wurde, die mit diesem Krieg zusammenhingen mit der Rückseiten-Inschrift DEM / VERDIENSTE / 1914 verliehen. Inhaber einer niederen Klasse des Ehrenzeichens hatten dieses bei Verleihung einer höheren Klasse nicht zurückzugeben. Verschiedene Klassen konnten nebeneinander getragen werden. Das Allgemeine Ehrenzeichen ist bis ca. 1920 verliehen worden. (Vgl.: Klee, Jürgen, in KHK S. 178ff und S. 196ff)