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Dekoration des evangelischen Domkapitels des Hoch- und Domstifts zu Cammin. Bruststern des Dompropstes und der ersten vier Prälaten (ab 1790), 96 x 96 mm, Silberfaden- und -Pailletten-Stickerei, bei einigen Pailletten noch die ursprünglich blaue Färb

DEUTSCHE ORDEN UND EHRENZEICHEN
DEUTSCHE STAATEN, PREUSSEN, KÖNIGREICH (1701-1918)

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Lot number 7097




Estimated price: 1,500.00 €
Minimum bid 1,200.00 €


Dekoration des evangelischen Domkapitels des Hoch- und Domstifts zu Cammin. Bruststern des Dompropstes und der ersten vier Prälaten (ab 1790), 96 x 96 mm, Silberfaden- und -Pailletten-Stickerei, bei einigen Pailletten noch die ursprünglich blaue Färbung vorhanden, sehr gedunkelt, auf dem Revers altes Abdeckpapier. GDM S. 12; HP1 6.09.3.


R II

Exemplar der 32. Auktion der Firma Carsten Zeige in Hamburg am 27. Juni 2009, Kat.-Nr. 53.

Das Bistum Cammin im Herzogtum Pommern wurde 1140 von Papst Innozenz II. (vor 1088‒1143, Papst seit 1130) durch die Weihe des ersten Bischofs Adalbert (gest. 1160 oder 1164) in Rom errichtet, nachdem dieser vom Adel des Herzogtums in dieses Amt gewählt worden war. 1545 fand unter der Hoheit des Herzogs mit der Erhebung Bartholomaeus Suawes (1494‒1566) die Wahl des ersten evangelischen Bischofs statt.

Gegen eine Abfindung resignierte 1650 der letzte evangelische Bischof, Ernst Bogislaw, Herzog von Croÿ (1620‒1684, Bischof von 1637 bis 1650), zu Gunsten von Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg (1620‒1688, reg. seit 1640), wodurch das Bistum, Hochstift und Domkapitel säkularisiert wurden.

Das evangelische Domkapitel des Hoch- und Domstifts blieb jedoch als brandenburgisch-preußische, weltliche und evangelische Körperschaft weiterhin bestehen. König Friedrich II. (1712‒1786, reg. seit 1722) stiftete am 1. Februar 1756 ein Ordenskreuz für die Mitglieder des Kapitels. 1790 erfolgte durch König Friedrich Wilhelm II. (1744‒1797, reg. seit 1786) die Stiftung eines Bruststerns für den Dompropst und die ersten vier Prälaten.

Nachdem das evangelische Domkapitel von König Friedrich Wilhelm III. (1770‒1840, reg. seit 1797) 1810 aufgehoben worden war, starb mit Ludwig Karl Graf von Hessenstein (geb. 1794) im Jahre 1857 der letzte Kanonikus des ehemaligen Kapitels.