Teaserbild
Trennline

Adolf Friedrich IV., 1752-1794. 2/3 Taler (Gulden) 1760, Neustrelitz. 17.26 g. Dav. 679; Kunzel 581 B/a.

GERMAN COINS AND MEDALS
MECKLENBURG, MECKLENBURG-STRELITZ, HERZOGTUM, SEIT 1815 GROSSHERZOGTUM

Back to the list
place on watchlist

Lot number 4297




Estimated price: 1,000.00 €
Hammer-price / sale price: 950.00 €


Adolf Friedrich IV. 1752-1794.
2/3 Taler (Gulden) 1760, Neustrelitz. 17.26 g.
Dav. 679; Kunzel 581 B/a.

Von großer Seltenheit. Winz. Schrötlingsfehler, min. justiert, fast vorzüglich

Exemplar der Sammlung Friedrich Popken, Auktion Fritz Rudolf Künker 57, Osnabrück 2000, Nr. 260.

Im Mai 1738 geboren, wuchs Adolf Friedrich IV. als ältester Sohn von Carl Ludwig Friedrich und Elisabeth Albertine von Sachsen-Hildburghausen in Mirow auf. Sein Vater hatte diese Nebenresidenz der Mecklenburg-Strelitzer Herzöge bei der Herrschaftsübernahme seines Bruders Adolf Friedrich III. 1708 erhalten. Im Jahre 1752 starben sowohl Carl Ludwig Friedrich als auch Adolf Friedrich III. letzterer ohne männliche Nachkommen. Die Herrschaft ging auf den damals 14-jährigen Adolf Friedrich IV. über, der sich mit turbulenten Zeiten konfrontiert sah: Die Landstände, allen voran die Ritterschaft, kämpften in Folge des vereitelten Geheimvertrages der beiden Herzöge Adolf Friedrich III. und Christian Ludwig II. von 1748 erbittert um den Ausbau ihrer Machtstellung in Mecklenburg. Die Absprache der beiden Machthaber hatte die Auflösung des mecklenburgischen Gesamtstaates und damit verbunden die Einschränkung der Kompetenzen der Landstände zum Ziel gehabt. Als Adolf Friedrich III. 1752 verstarb, besetzten Truppen des Schweriner Herzogs Strelitz, um so die Unabhängigkeit Mecklenburg-Schwerins von der Gesamtherrschaft durchzusetzen. Adolf Friedrich IV. der unterdessen in Greifswald in Sicherheit gebracht worden war, kehrte nach dem Rückschlag der Truppen zurück und trat die Regierung nach seiner Mündigkeitserklärung im Frühjahr 1753 an. Die Landstände gingen erstarkt aus den Streitigkeiten der Herzöge hervor und mit der Ratifizierung des Landesgrundgesetzlichen Erbvergleichs wurde besonders die Macht der Ritterschaft gefestigt. Diese neue landständische Verfassung des mecklenburgischen Gesamtstaates sollte bis 1918 Bestand haben. Adolf Friedrich IV. blieb zeitlebens unverheiratet und somit auch ohne Nachkommen. Seine jüngere Schwester Sophie Charlotte verheiratete er 1761 mit George III. dem König von Großbritannien. Adolf Friedrich IV. wurde als erstem mecklenburgischen Herzog 1764 der englische Hosenbandorden verliehen. Als er 1794 kinderlos verstarb, trat sein jüngerer Bruder Carl II. seine Nachfolge an.