GROSSHERZOGTUM FRANKFURT (1810-1813)
GROSSHERZOGTUM FRANKFURT (1810-1813)
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Description
II
Laut von Heyden (in HYF S. 46, Anmerkung 3) genehmigte der Frankfurter Senat am 1. März 1861, daß für Sammlerzwecke Abschläge der Medaille gefertigt werden durften. So wurden 1861 sechs silberne Abschläge gefertigt, sowie 1880 und 1887 weitere Abschläge in Silber in einer unbekannten Anzahl.