EHRENZEICHEN
EHRENZEICHEN
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I-II Auf Grund einer Verordnung der Regierung der Republik Baden vom 3. November 1920 wurden die Verleihungen des Ehrenzeichens in veränderter Gestaltung wieder aufgenommen. Gemäß der Verordnung des Reichsministers des Innern Wilhelm Frick (1877-1946) über das Reichsfeuerwehr-Ehrenzeichens vom 22. Dezember 1936 erlosch die Zuständigkeit des badischen Innenministeriums, Feuerwehrauszeichnungen zu verleihen, was die Einstellung der Verleihungen zur Folge hatte.