KAISERREICH JAPAN
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2 II Der Orden wurde am 10. April 1875 durch den Kaiserlichen Staatsrat unter Kaiser Meiji-tennō (Mutsuhito - 1852-1912, reg. seit 1867) mit Dekret Nr. 54 als erster der japanischen Orden gestiftet. Er wurde vom Zeitpunkt der Stiftung an in acht Klassen verliehen, die auch, beginnend mit der 1. Klasse als Großkreuz-Stufe, als solche bezeichnet wurden.
Durch Regierungsentscheid wurde 1946 die Verleihung sämtlicher japanischer Orden (mit Ausnahme des Orden für Verdienste um die Kultur) - und damit auch des Ordens der aufgehenden Sonne - an Japaner ausgesetzt. Auch mit Annahme der neuen Verfassung im Mai 1947 blieb die Verleihung von Orden an Inländer bis auf Weiteres suspendiert.
Erst am 12. Juli 1961 wurde in einer Sitzung des Kabinetts des Premierministers Ikeda entschieden, generell die Verleihung von Orden an Inländer zu Lebzeiten wieder zu ermöglichen. Die unter Kaiser Heisei-tennō (Akihito - geb. 1933, reg. seit 1989) 2003 durchgeführte Revision reduzierte den Orden auf sechs Stufen, wobei die bisherige siebte und achte Klasse ersatzlos gestrichen wurden. Die Gestaltung der Insignien selbst wurde nicht verändert.
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