KAISERREICH JAPAN
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II Der Orden ist am 4. Januar 1888 durch Kaiser Meiji-tenno (Mutsuhito – 1852-1912) mit Kaiserlichem Edikt Nr. 1 gestiftet worden. Er wurde vom Zeitpunkt der Stiftung an in 8 Klassen verliehen, die auch, beginnend mit der 1. Klasse als Großkreuzstufe, als solche bezeichnet wurden. Bereits am 22. Mai 1919 ist der Orden durch kaiserliches Edikt auch für Frauen zugänglich gemacht worden. Dennoch sind seither nur wenige Verleihungen an Frauen, insbesondere in den höheren Klassen vorgenommen wurden. Durch Regierungsentscheid wurde 1946 die Verleihung sämtlicher japanischer Orden (mit Ausnahme des Ordens für Verdienste um die Kultur), und damit auch des Ordens des Geheiligten Schatzes, an Japaner ausgesetzt. Auch mit Annahme der neuen Verfassung im Mai 1947 blieb die Verleihung von Orden an Inländer bis auf Weiteres suspendiert, allerdings wurden u. a. im Zusammenhang mit der nationalen Flutkatastrophe 1953 einzelne Verleihungen vorgenommen. Erst am 12. Juli 1961 wurde in einer Sitzung des Kabinetts des Premierministers Ikeda entschieden, generell die Verleihung von Orden an Inländer zu Lebzeiten wieder zu ermöglichen. Die unter Kaiser Heisei-tenno (Akihito – geb. 1933) 2003 durchgeführte Revision veränderte zunächst die äußere Erscheinungsform des Kleinods, dem als Überhöhung, ähnlich dem Orden der Aufgehenden Sonne, ein weiß und rot emailliertes Paulownia-Blatt mit Blütenständen beigefügt wurde, wie auch das Ordensband, dessen Grundfarbe von leichtem himmelblau weiß in intensives hellblau geändert wurde. Darüber hinaus wurde der Orden durch ersatzlose Streichung der bisherigen siebten und achten Klasse auf sechs Stufen reduziert.
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