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Description
RR II-; II Sehr qualitätsvolle Anfertigung aus der Stiftungszeit zwischen 1832 und 1840. Als Großkreuzset mit zusammengehörigen Insignien von großer Seltenheit.
Als ersten eigentlichen Verdienstorden des Kirchenstaats bzw. Heiligen Stuhls stiftete Papst Gregor XVI. (1765–1846) mit Breve »Quod summis quibusque« vom 1. September 1831 den vierklassigen (Großkreuz-Ritter 1. und 2. Klasse, Komture und einfache Ritter) allgemeinen zivilen und militärischen Verdienstorden und benannte ihn nach Papst Gregor I. dem Großen (540–604). Obwohl nicht ausdrücklich im Breve erwähnt, wurde von Beginn an das Ordenskreuz für zivile Verdienste von einem Lorbeerkranz und das für militärische Verdienste von einer Trophäe überhöht. Die ersten Verleihungen wurden an treue Bürger und an österreichische Offiziere für ihre Unterstützung der weltlichen Macht des Heiligen Stuhls im Kirchenstaat während der Unruhen von 1830 verliehen. Mit Breve »Cum amplissima honorum« vom 30. Mai 1834 wurden die Klassen der Großkreuz-Ritter 1. und 2. Klasse zu einer, Großkreuz-Ritter genannt, vereinigt, wodurch der Orden nur noch über drei Klassen verfügte, sowie zahlenmäßige Begrenzungen für lebende Ordensritter aller Klassen, die Untertanen des Kirchenstaats waren, festgelegt. Mit der Annexion des Kirchenstaates und der Stadt Rom durch das Königreich Italien 1870, das den Heiligen Stuhl seiner weltlichen Untertanen beraubte, wurden diese zahlenmäßigen Beschränkungen praktisch gegenstandslos. Im Verlauf des Pontifikats Papst Leos XIII. wurde ohne besonderes päpstliches Dekret eingeführt, dass die Komtur-Klasse sowohl mit als auch ohne Bruststern verliehen werden konnte, womit faktisch vier Ordensklassen geschaffen wurden. Papst Pius X. reorganisierte das päpstliche Ordenswesen umfassend mit Breve »Multum ad excitandos« vom 7. Februar 1905, wobei die bisherigen zivilen und militärischen Abteilungen, die Klasseneinteilung wie auch ihre Trageweise bestätigt wurden. Ohne besonderes Dekret geriet die sogenannte militärische Abteilung (mit Trophäen als Überhöhung des Ordenskreuzes) nach 1970 in Wegfall, wohl im Zusammenhang mit der Auflösung der päpstlichen militärischen Garden (außer der Schweizergarde) mit Schreiben Papst Pauls VI. vom 14. September 1970. Mit Handschreiben vom 25. Juli 1996 verfügte schließlich Papst Johannes Paul II., dass der Orden, ebenso wie der »Pius-Orden« und der »Orden des hl. Papstes Sylvester«, fortan in allen Klassen auch an Damen verliehen werden könne. Dabei wurde er zunächst noch in der Trageweise für Herren (Komturkreuz am Halsband, Ritterkreuz am Brustband) vergeben, aber um das Jahr 2000, ohne besonderes Dekret, für Damen die Trageweise der Insignien jeweils an einem schmäleren Schulterband, bzw. an einer größeren oder kleineren Damenschleife eingeführt. Die im Zusammenhang mit den Reformen von 1905 noch einmal detailliert bestätigten Uniformen zu allen Klassen des Ordens werden in jüngster Zeit nahezu überhaupt nicht mehr getragen. Er wird heute verliehen »für bewiesene unerschütterliche Treue und Eifer im Dienst des Heiligen Stuhls«, also im Allgemeinen für besondere Verdienste im Dienste des Heiligen Stuhls, der Katholischen Kirche insgesamt oder ihrer regionalen Gliederungen (z. B. Diözesen und Erzdiözesen).
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Information for lot 9047 from Auction 235
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