KÖNIGREICH PREUSSEN (1701-1918) - EISERNES KREUZ
KÖNIGREICH PREUSSEN (1701-1918) - EISERNES KREUZ
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Description
II
Genau dieses Exemplar ist in Großformat abgebildet und ausführlich beschrieben bei Wernitz und Simons (in: WEK Band 2, S. 31, T19).
Durch verschiedene von König Friedrich Wilhelm III. von 1834 an ergangene Erlasse und Verordnungen erfolgte in den folgenden Jahren der Eintritt der Verleihung durch Vererbung, abschließend durch den Erlaß vom 31. Dezember 1837 "Über die Verleihung des Eisernen Kreuzes an alle noch vorhandenen Erbberechtigten". Dies machte die Herstellung neuer Exemplare nötig, die sich nach Heyde (in HFA S. 6, Nr.C6) von den bisher verliehenen Exemplaren dadurch unterschieden, daß ihr Eisenkern am Rand nicht abgestuft war. Mit dieser Maßnahme wurden die Verleihungen des Eisernen Kreuzes für die Jahre 1813 bis 1815 abgeschlossen.
Friedhelm Heyde schreibt zu dieser Ausführung (in HFA S. 6) u. a.: "Es handelt sich um ein Kreuz der Serie von 1835/39 notwendig gewordenen Neuanfertigung für die von FW III verfügte (stufenweise) sofortige Verleihung an Erbberechtigte."