KÖNIGREICH PREUSSEN (1701-1918) - EISERNES KREUZ
KÖNIGREICH PREUSSEN (1701-1918) - EISERNES KREUZ
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Description
II Durch verschiedene von König Friedrich Wilhelm III. (1770-1840, reg. seit 1797) von 1834 an ergangene Erlasse und Verordnungen erfolgte in den folgenden Jahren der Eintritt der Verleihung durch Vererbung, abschließend durch den Erlaß vom 31. Dezember 1837 "Über die Verleihung des Eisernen Kreuzes an alle noch vorhandenen Erbberechtigten". Dies machte die Herstellung neuer Exemplare nötig, die sich nach Wernitz und Simons (in WEK 2. Band, S. 31 ff.) von den bisher verliehenen Exemplaren deutlich dadurch unterschieden, daß ihr Eisenkern am Rand nicht abgestuft war. Mit diesen Maßnahmen wurden die Verleihungen des Eisernen Kreuzes für die Jahre 1813 bis 1815 abgeschlossen.