ALLGEMEINE NUMISMATIK HOFFMANN, L.W./LUCIUS (Leucht), C.L.
ALLGEMEINE NUMISMATIK HOFFMANN, L.W./LUCIUS (Leucht), C.L.
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Description
Leonhard Willibald Hoffmann († 1685), war General-Münzwardein des Fränkischen Reichskreises. Eine seiner Hauptaufgaben war die Oberaufsicht über die Münzmeister sämtlicher zum Kreise zugehöriger Prägestätten, also der Hochstifte Bamberg, Würzburg und Eichstätt, der markgräflich-brandenburgischen Lande Ansbach und Bayreuth, diverser Linien der gefürsteten Reichsgrafschaften Henneberg, ebenso der Linien der Grafschaften Löwenstein-Wertheim, der gefürsteten Reichsgrafschaft Hohenlohe, der Reichsgrafschaft Erbach, der Grafschaft Rieneck, der Herrschaft Schmalkalden, der gefürsteten Grafschaft Schwarzenberg, und nicht zuletzt der Reichsstadt Nürnberg. In diesem Rahmen kontrollierte er die Arbeit der Wardeine der jeweiligen Prägeherren und trug die Hauptverantwortung für die Richtigkeit von Feingehalt und Gewicht der unter seiner Ägide erfolgten Ausmünzungen sowie ferner für die Überprüfung auswärtiger Prägungen, die in den Fränkischen Kreis gelangt waren. Seine umfassenden beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen in Münzangelegenheiten manifestierte er in diversen Publikationen. Hoffmanns Münz-Schlüssel erschien erstmals im Jahre 1683 (Dekesel H 127), eine nicht nur in ihrem langen barocken Titel veränderte Auflage folgte 1684 (Dekesel H 128) und schließlich nach seinem Tode die hier vorliegende Fassung im Jahre 1692. Den hier vorliegenden Müntz-Schlüssel erstellte er unter dem Eindruck der Prägung unterwertiger Münzen, insbesondere Zweidritteltaler und 60-Kreuzer-Stücke und deren Teilstücke in auswärtigen Münzstätten seit 1675. Sein reich illustriertes und mit zahlreichen Vergleichstabellen ausgestattetes Buch empfahl er in der zum Gebrauche "allen Müntz-Ständen und Räthen, Rentheyen und Aembtern; dann auch allen Kauff- und Handelsleuthen, Wardeinen, Müntzmeistern, Jubelirern und Golschmidten, auch allen so mit Gold und Silber umgehen". Die posthume Auflage des Münzschlüssels war insbesondere durch den 1692 geschlossenen Leipziger Münzvertrag bedingt, der die Grundlage schuf zur Ausprägung von 2/3-Talern (Gulden) und deren Teilstücken im schlechteren 12-Talerfuß und die den Münzvertrag von Zinna von 1667 ersetzte, in der eine Ausmünzung dieser Nominale im besseren 10-1/2-Talerfuß vorgeschrieben hatte. Diesen neuen Verhältnissen trug die Hinzufügung und Bewertung von Münzabbildungen aus der Schrift von Christian Leonhard Leucht (1645-1716, latinisiert: Lucius, im Titel in der Genitivform Lucio formuliert) Rechnung. Sein "Neuer / Müntz-Tractat / Von Approbirten und devalvirten / Guldinern, / Und andern / Müntz-Sorten... (Dekesel L 77) erschien im selben Jahr bei demselben Nürnberger Verleger (Johann Zieger), der auch die letzte Auflage des Hoffmann'schen Münzschlüssel vertrieben hat.
Der promovierte Jurist Christian Leonhard Leucht (* 1645 in Arnstadt, † 1716) übte anfangs seinen Beruf in Dresden aus, betätigte sich sodann in Greiz als gräflich Reußischer Hofrat, begab sich später ins Fränkische, wo er im Ritterkanton Altmühl als Rechtskonsulent der fränkischen Reichsritterschaft als Rechtzskonsulent tätig war. In Nürnberg wurden ihm in den Neunziger Jahren diverse juristische Funktionen übertragen, bevor er sich aus 1699 gesundheitlichen Gründen von diesen Aufgaben zurückzog, aber dort weiterhin seinen Titel als Ratskonsulent führen durfte. Neben dem hier offerierten Werk verfasste er unter diversen Pseudonymen etliche juristische Abhandlungen.
Die in dem vorliegenden Sammelwerk enthaltenden Veröffentlichungen skizzieren bestens das Resultat der während der sogenannten Zweiten Kipperzeit im Zuge des Verträge von Zinna 1667 und Leipzig 1687 seitens zahlreicher größerer und kleinerer Münzstände vorgenommenen Produktion minderwertigen silbernen Kurantgeldes, woraus eine unterschiedliche faktische Wertigkeit der Gulden oder 2/3-Taler und ihre Teilstücke entstanden war.