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Kapitelskreuz des Metropolitan-Kapitels des Erzbistums Paderborn. 67,8 x 50,8 mm, Silber vergoldet und emailliert, nahezu unsichtbarer, oberflächlicher Emaille-Chip in der linken Ecke des oberen Kreuzarms, an der originalen Kette, Silber vergoldet.Äu

DEUTSCHE ORDEN UND EHRENZEICHEN
BISTUM (799-1929) BZW. FÜRSTBISTUM UND HOCHSTIFT (14. JH.-1803) UND ERZBISTUM (SEIT 1929) PADERBORN

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Losnummer 1326




Schätzpreis: 1.000,00 €
Mindestgebot: 800,00 €


Kapitelskreuz des Metropolitan-Kapitels des Erzbistums Paderborn. 67,8 x 50,8 mm, Silber vergoldet und emailliert, nahezu unsichtbarer, oberflächlicher Emaille-Chip in der linken Ecke des oberen Kreuzarms, an der originalen Kette, Silber vergoldet.

Äußerst seltenes und unserer Meinung noch nie im Handel vorgekommenes Kapitelskreuz!

Das Bistum Paderborn wurde im Jahre 799 von Papst Leo III. (ca. 750-816, Papst seit 795) und dem fränkischen König Karl "dem Großen" (ca. 747/748-814, fränkischer König seit 868, römischer Kaiser seit 800) errichtet. Im Verlaufe des Mittelalters erwarb das Bistum eigene Territorien, die als Hochstift Paderborn bis 1801 unter der Landesherrschaft des Fürstbischofs standen. Durch den Reichsdeputationshauptschluss vom März 1803 fiel das Territorium des Hochstifts als Fürstentum Paderborn an das Königreich Preußen. 1806 gelangte das Fürstentum mit anderen Territorien an das neu gebildete Königreich Westphalen unter Jérôme, König von Westphalen (1784-1860, reg. von 1807 bis 1813), der das Domkapitel des Bistums, das zuletzt aus acht Domherren bestand, am 1. Dezember 1810 aufhob.

Nachdem das Fürstentum 1813 wieder an Preußen gefallen war, wurde mit der Bulle "De salute animarum" Papst Pius' VII. (1742-1823, Papst seit 1800) vom 16. Juli 1821 das Bistum bestätigt und neu strukturiert, und ein neues Domkapitel errichtet. Nach der Erhebung zum Erzbistum im Jahre 1929 wurde das Kapitel 1930 zum Metropolitan-Kapitel erhoben. Heute besteht es neben dem Dompropst und dem Domdechanten aus weiteren acht sog. "residierenden" Domkapitularen / Domherren und vier sog. "nicht residierenden" Domkapitularen / Domherren und einer unbestimmten Anzahl (derzeit sieben) an Ehren-Domherren.

Als äußeres Zeichen tragen die residierenden und die nicht residierenden Domkapitulare / Domherren ein solches Kapitelskreuz, das auf der einen Seite in einem ovalen Medaillon den Patron des Erzbistums, den hl. Liborius, Bischof von Le Mans (4./5. Jahrhundert) und auf der anderen Seite Karl den Großen in idealisierter Herrscherpose in Rüstung, mit Krone, Mantel und Zepter zeigt.


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