Städtische Verordnung (Aushangblatt) vom 12. März 1736 betreffs der Gültigkeit der Carolinen zu 10, 5 und 2 1/2 Gulden, geprägt unter den Kurfürsten von KÖLN, von BAYERN und von PFALZ sowie unter den Fürsten vo
MÜNZVERORDNUNGEN
DEUTSCHLAND, FRANKFURT AM MAIN
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Städtische Verordnung (Aushangblatt) vom 12. März 1736 betreffs der Gültigkeit der Carolinen zu 10, 5 und 2 1/2 Gulden, geprägt unter den Kurfürsten von KÖLN, von BAYERN und von PFALZ sowie unter den Fürsten von BAMBERG, WÜRZBURG, FULDA, HESSEN-DARMSTADT und WÜRTTEMBERG, der Warnung vor allen übrigen auswärtigen Stücke dieser Sorten, ferner sowie Erklärung der ausnahmslosen Gültigkeit aller silbernen Münzsorten zu 30, 20, 10 und 5 Kreuzer. Einblattdruck, Blattgröße 43,5 x 34,5 cm.