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Kreuz der Rechtsanwälte des hl. Petrus [Croce degli Avvocati di San Pietro]. 2. Modell, Halskreuz, Buntmetall vergoldet und emailliert, etwas korrodiert, am konfektionierten Halsband.

EUROPÄISCHE ORDEN UND EHRENZEICHEN
SAMMLUNG HEILIGER STUHL, KIRCHENSTAAT UND VATIKANSTAAT VON DR. NORBERT HERKNER, BERLIN, ORDEN

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Lot number 564




Estimated price: 300.00 €
Hammer-price / sale price: 300.00 €


Kreuz der Rechtsanwälte des hl. Petrus [Croce degli Avvocati di San Pietro]. 2. Modell, Halskreuz, Buntmetall vergoldet und emailliert, etwas korrodiert, am konfektionierten Halsband.


RR II-II

Nach dem Verlust des Kirchenstaates im Jahre 1870 schlossen sich eine Reihe römischer Rechtsanwälte und Rechtsgelehrter zu einer Vereinigung zusammen, die den Heiligen Stuhl bei der Wahrung seiner Rechte unterstützen wollten und nannten sich Rechtsanwälte des hl. Petrus. [Avvocati di San Pietro]. Papst Pius IX. (1792-1878, Papst seit 1846) hat diese Vereinigung anerkannt, und Papst Leo XIII. (1810-1903, Papst seit 1878) hat dies am 5. Juli 1878 bestätigt.

In der Folgezeit internationalisierte sich diese Vereinigung mehr und mehr, vor allem in Frankreich und im Deutschen Reich konnten neue Mitglieder gewonnen werden. Im Jahre 1892 stiftete die Vereinigung ein gemeinsames Ordenszeichen, das aus einem Kleeblatt-Kreuz bestand (ähnlich dem Ordenskreuz des italienischen St. Mauritius- und Lazarus-Ordens) mit Medaillons, überhöht von einer Tiara (1. Modell). Zu einem unbekannten Zeitpunkt erhielt das Kreuz eine neue Gestaltung in Form eines Malteserkreuzes mit doppelt eingeschnittenen Kreuzarm-Enden, mit breitem goldfarbenem Rand (ähnlich dem Ordenskreuz des spanischen Ordens Isabellas der Katholischen), überhöht von einer Päpstlichen Tiara mit gekreuzten Schlüsseln. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Dekoration auch mehrstufig, denn es wurden auch Halskreuz und Bruststerne eingeführt (2. Modell).

Papst Pius X. (1835-1914, Papst seit 1903) hob die Vereinigung mit Motu Proprio ""Id præclaro"" vom 26. Mai 1909 auf, beließ aber den bisherigen Mitgliedern das Recht, ihre Insignien weiterhin zu tragen.