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Erinnerungsmedaille an die Berufung des Graf-Regenten Ernst zu Lippe-Biesterfeld 1897. Nicht tragbar, Durchmesser 34,5 mm, Silber.

DEUTSCHE ORDEN UND EHRENZEICHEN
LIPPESCHE STAATEN, FÜRSTENTUM LIPPE (- DETMOLD - BIS 1918)

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Lot number 2665




Estimated price: 25.00 €
Hammer-price / sale price: 60.00 €


Erinnerungsmedaille an die Berufung des Graf-Regenten Ernst zu Lippe-Biesterfeld 1897. Nicht tragbar, Durchmesser 34,5 mm, Silber.


II

Nach dem Tod Fürst Woldemars zur Lippe (1824-1895, reg. seit 1875) am 20. März 1895 gelangte, da er selbst kinderlos geblieben war, sein jüngster Bruder Alexander (1831-1905), das letzte noch lebende Mitglied der älteren Linie Lippe-Detmold, auf den lippischen Thron. Da er aufgrund seiner Geisteskrankheit schon 1871 entmündigt und somit auch regierungsunfähig war, trat aufgrund eines zwischen Fürst Woldemar und dem Fürstenhaus zu Schaumburg-Lippe im Jahre 1890 geschlossenen Geheimvertrages Prinz Adolf zu Schaumburg-Lippe (1859-1916) im Jahre 1895 die Regentschaft für Alexander an.

Die nach dem lippischen Hausgesetz zur Erbfolge berechtigten gräflichen Linien Lippe-Biesterfeld und Lippe-Weißenfeld erhoben dagegen Einspruch. Der lippische Landtag und Prinz-Regent Adolf kamen überein, die Angelegenheit einem Schiedsgericht vorzulegen. Dieses traf unter dem Vorsitz König Alberts von Sachsen (1828-1902, reg. seit 1873) am 22. Juni 1897 die Entscheidung, wonach das Recht der Nachfolge und somit auch die Regentschaft des Fürstentums an die gräfliche Linie Lippe-Biesterfeld in der Person von Ernst Graf zu Lippe-Biesterfeld (1842-1904) fallen sollte. Am 17. Juli 1897 zog Graf-Regent Ernst feierlich in Detmold ein und übernahm die Regentschaft.