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Einsatzmedaille der Bundeswehr. Zwei Einsatzmedaillen: 1) Medaille in Silber für den Einsatz in der Seeraumüberwachung in der Adria (SHARP GUARD); 2) Medaille in Gold für den Einsatz in der Mission der Vereinten Nationen Äthiopien und Eritrea (UNMEE

DEUTSCHE ORDEN UND EHRENZEICHEN
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

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Lot number 2116






Estimated price: 10.00 €
Hammer-price / sale price: 22.00 € (Preliminary hammer price)


Einsatzmedaille der Bundeswehr. Zwei Einsatzmedaillen: 1) Medaille in Silber für den Einsatz in der Seeraumüberwachung in der Adria (SHARP GUARD); 2) Medaille in Gold für den Einsatz in der Mission der Vereinten Nationen Äthiopien und Eritrea (UNMEE - United Nations Mission in Ethiopia and Eritrea); Buntmetall vergoldet bzw. versilbert, an Bändern, mit Bandspangen "SHARP GUARD" bzw. "UNMEE", Buntmetall vergoldet bzw. versilbert, an Nadeln, zusammen mit Bandschnallen mit Auflagen, Buntmetall vergoldet bzw. versilbert, an Nadeln, in Etuis. KDO10 -, 2324.


2 Stück., II

Der Einsatz in der Seeraumüberwachung in der Adria (SHARP GUARD) dauerte vom 30. Juni 1995 bis zum 19. Juni 1996. Laut Brammer (in EBW6 S. 51) erfolgte keine Verleihung der Medaille in Silber.

Der Einsatz in der Mission der Vereinten Nationen Äthiopien und Eritrea (UNMEE - United Nations Mission in Ethiopia and Eritrea) dauerte von 2. Februar 2004 bis 31. Juli 2008. Laut Brammer (in EBW6 S. 54) erfolgte nur eine Verleihung der Medaille in Gold.

Die Einsatzmedaille der Bundeswehr wurde mit Erlaß des Bundesministers der Verteidigung Volker Rühe (CDU) vom 25. April 1996 (veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 86 vom 08.05.1996, S. 5265) "als sichtbares Zeichen für die Teilnahme an Einsätzen oder besonderen Verwendungen außerhalb des deutschen Hoheitsgebiets im Rahmen von humanitären, friedenserhaltenden oder friedensschaffenden Maßnahmen . . . für Soldaten und zivile Mitarbeiter der Bundeswehr" [Stiftungserlaß Artikel 1] gestiftet. Die Stiftung wurde mit Erlaß des Bundespräsidenten Roman Herzog vom 2. Mai 1996 genehmigt. Der Stiftungserlaß wurde mit Erlaß des Bundesministers der Verteidigung vom 6. November 2002 (veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 34 vom 19.02.2003, S. 3025) geändert.

Auf dem Band der Einsatzmedaille wird eine Spange mit der Bezeichnung des jeweiligen Einsatzes oder der besonderen Verwendung angebracht [Stiftungserlaß Artikel 2 Abs. (1)]. Voraussetzung für die Verleihung der Einsatzmedaille in Bronze sind mindestens dreißig, in Silber mindestens 360 und in Gold mindestens 690 Tage Dienst, wobei der Dienst nicht zusammenhängend geleistet werden muß [Stiftungserlaß Artikel 3 Abs. (1)]. Die Einsatzmedaille kann auch postum verliehen werden [Stiftungserlaß Artikel 3 Abs. (7)]. Seit Februar 2003 kann sie auch an Angehöriger ausländischer Streitkräfte verliehen werden, wenn diese sich bei diesen Einsätzen oder Verwendungen besondere Verdienste um die Bundeswehr erworben haben [Stiftungserlaß Artikel 4]. Mehrere Einsatzmedaillen dürfen nebeneinander getragen werden, an der Uniform aber jeweils nur die höchste Stufe.